
Nun gilt, dass der Wohngruppenzuschlag wie die anderen Leistungsbereiche der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 und 1. Januar 2028 angehoben wird.
Caspar Sessler
Nun gilt, dass der Wohngruppenzuschlag wie die anderen Leistungsbereiche der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 und 1. Januar 2028 angehoben wird.
Einige Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind im vorliegenden Entwurf der Regierung jedoch schon vorgesehen.
die Bundesregierung hat Eckpunkte für ein 2-Säulen-Modell zum Einstieg in die Legalisierung von Cannabis vorgelegt.
Die Daten des PEI, die ich ihnen in meiner letzten Antwort genannt habe, sind der aktuelle Stand der Wissenschaft.
unser Ziel ist eine solidarisch finanzierte Bürger*innenversicherung, in der jede*r unabhängig vom Einkommen die Versorgung erhält, die notwendig ist.
Regelmäßig haben Expert*innen vom PEI und RKI im Gesundheitsausschuss berichtet, wie häufig und welche Impfnebenwirkungen auftreten.