Wann wird es zu einer Abschaffung der Gewinn-/ Verlustverrechnungsgrenze von 20000€ für Termingeschäfte geben?
Die Abschaffung der Gewinn- und Verlustverrechnungsgrenze für Termingeschäfte ist derzeit nicht beschlossen und auch nicht konkret terminiert.
Wichtig ist mir vorweg: Als Abgeordneter im Schleswig-Holsteinischen Landtag entscheide ich darüber nicht – diese steuerrechtliche Regelung fällt in die Zuständigkeit des Deutschen Bundestages.
Innerhalb der SPD wird die bestehende Regelung durchaus kritisch diskutiert. Die Begrenzung der Verlustverrechnung wurde ursprünglich eingeführt, um missbräuchliche Steuergestaltungen einzudämmen und sehr spekulative Finanzgeschäfte nicht zusätzlich steuerlich zu begünstigen. Gleichzeitig gibt es berechtigte Kritik daran, dass die aktuelle Ausgestaltung in Einzelfällen zu ungewollten Härten führen kann – insbesondere für private Anlegerinnen und Anleger.
Vor diesem Hintergrund setzen sich viele in der SPD dafür ein, die Regelung zu überprüfen und praxistauglicher zu gestalten. Dabei geht es darum, einerseits Steuergerechtigkeit zu sichern und exzessive Spekulation nicht zu fördern, andererseits aber unverhältnismäßige Belastungen zu vermeiden. Diese Bestrebungen unterstütze ich.
