Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Dr. Arndt B. •

Frage an Kerstin Griese von Dr. Arndt B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Griese,

erlauben Sie, dass ich mich mit meiner Frage an Sie als Vorsitzende des Familien-Ausschusses wende.

Beim Kinderbonus als Teil des Konjunkturpakets ist geplant, diesen Bonus wie Kindergeld mit den Freibeträgen zu verrechnen. Den Medien ist zu entnehmen, dass Ihre Fraktion gegen den Widerstand Ihres Koalitionspartners daran festhält.

Steuerlich getrennt veranlagte Eltern müssen sich, obwohl sie den ideologischen Aspekt dieser Entscheidung nicht verstehen können, mit der Lawine der praktischen Konsequenzen auseinandersetzen, so dass nicht nur ich für die Beantwortung der folgenden Fragen sehr dankbar wäre:

Ist es richtig, dass der Kinderbonus gemäss §1612b BGB mit Barunterhaltsansprüchen hälftig verrechnet wird?

Wird es dazu einen wie auch immer gearteten Pfändungsschutz gegen Vollstreckung dieser Differenz aus vollstreckbaren Titeln geben?

Gilt die Zusage der Nichtanrechnung des Kinderbonus auf ALG-2 Bezüge auch für solche ALG2-Bedarfsgemeinschaften, auf deren Bedarf Unterhaltszahlungen angerechnet wurden? D.h. werden die ARGEN die fehlenden 50€ zusätzlich erstatten, die die Barunterhaltspflichtigen dem Finanzamt zurückerstatten müssen und daher vom Barunterhalt abziehen?

Sehen Sie in diesem Zahlungs-Karussell eine sinnvolle politische Gestaltung?

Vielen Dank für Ihre Mühe,

mit freundlichen Grüssen

Dr. Arndt Brenschede

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Brenschede,

der im Konjunkturpaket II enthaltene Kinderbonus richtet sich tatsächlich an die Mehrheit der Familien in der Mittelschicht und an die Familien, die nicht so viel Geld haben. Dies war so im Steinmeier-Plan, auf dem das gesamte Konjunkturpaket beruht, vorgesehen und konnte gegen die CDU/CSU durchgesetzt werden.

Sehr gut Verdienende – dort wo die Eltern deutlich mehr als 6000 Euro im Monat verdienen – erhalten den Kinderbonus gar nicht oder nur zum Teil. Das ist meines Erachtens gerecht. Denn in dieser Gehaltsklasse erhält man statt des Kindergeldes einen höheren Steuerfreibetrag.

Wichtig ist, dass der Kinderbonus auch an die Bezieherinnen und Bezieher des Arbeitslosengeldes II ungeschmälert ausgezahlt wird. Der Kinderbonus ist keine familienpolitische Maßnahme (denn dazu ist eine Einmalzahlung ungeeignet), sondern eine konjunkturpolitische: Weil das Geld bei den Familien mit geringen und mittleren Einkünften schneller für den Konsum ausgegeben wird, ist der Kinderbonus in der beschlossenen Form die richtige Maßnahme.

Problematisch ist der Kinderbonus im Falle von Alleinerziehenden. Dort ist es tatsächlich so, dass dem Unterhaltspflichtigen 50 Euro zustehen, und der oder dem Alleinerziehenden die andere Hälfte. Der von mir geleitete Bundestagsausschuss, der für Familienpolitik zuständig ist, hatte ein anderes Verfahren empfohlen. Leider wurde unser Vorschlag vom Haushaltsausschuss, der für das Konjunkturpaket federführend war, nicht berücksichtigt. So bleibt mir nur der Appell, dass das unterhaltspflichtige Elternteil (zumeist der Vater) selbst darauf achtet, dass die 50 Euro unmittelbar dem Kind zukommen. Ich bin davon überzeugt, dass dies in der großen Mehrzahl der Fälle so sein wird.

Fragen zu den juristischen Details des Unterhaltsrechts kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Ich empfehlen Ihnen, Ihre Fragen an das Justizministerium – https://ssl.bmj.de/enid/39f39706058cd0aae21b592df7131d2c,0/Ministerium/Kontakt_3l.html – zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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