Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Stephan H. •

Frage an Kerstin Griese von Stephan H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Griese,

wie stehen Sie zum Grundrecht auf Freizügigkeit und freie Wahl des Wohnortes vor dem Hintergrund der von Ihnen mitbeschlossenen "Reform" der Erbschaftssteuer, wenn Sie dort zustimmen, dass Menschen, die ein Haus ab 200 qm erben, dieses nur steuerfrei erben können, wenn sie es 10 Jahre lang selbst bewohnen? Welchen Grund haben Sie dafür, dass dieses Gesetz Flexibilität "bestraft" und damit die o.g. Grundrechte "kalt" einschränkt ? Welche Gründe haben Sie dafür, dass Sie Menschen besteuern wollen, die ein grosses Haus erben, Menschen, die ein kleineres Haus erben, jedoch nicht, denn ein Haus zum Bewohnen ist ein Haus - mehr nicht. WIe sehen SIe das? Ich bedanke mich für Ihre freundliche Antwort auf meine Fragen und verbleibe mit vorzüglicher Hochachtung vor einer Repräsentatin der freien Bürgerschaft. Vergessen Sie Ihr Gewissen niemals - Fraktionszwang ist undemokratisch!

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hoppe,

ich kann nicht erkennen, dass irgendwelche Grundrechte auch nur ansatzweise eingeschränkt sind. Viele Menschen, die beispielsweise in einer Etagenwohnung wohnen und die kaum etwas zu vererben haben, werden Ihr Schreiben nicht nachvollziehen können. Für mich gilt: Starke Schultern müssen mehr zum Gemeinwesen beitragen als Menschen, die finanziell nicht so viel abgeben können. Besteuerung muss so gestaltet sein, dass sie einen Beitrag zur Gerechtigkeit und zum solidarischen Miteinander bietet und es ermöglicht, nachhaltig in Bildung und Zukunft zu investieren. Deswegen fordere ich auch Wiedereinführung einer Vermögenssteuer und halte die Erbschaftssteuer für richtig. Hohe Einkünfte aus Erben und Schenkungen beruhen schließlich nicht auf einer eigenen Leistung, sondern sie sind ein Privileg der eh schon besser Gestellten.

Schon jetzt fällt die Erbschaftsteuer nur in rund sieben Prozent aller Nachlässe an, und auch künftig wird es dabei bleiben. Immerhin hat die SPD es verhindern können, dass diese Steuer am 1. Januar 2009 automatisch wegfällt. Denn das war das Kalkül mancher Unionsvertreter.

Leider hat die SPD dabei der CDU und insbesondere der CSU einige schmerzliche Zugeständnisse machen müssen. Trotzdem habe ich dem Gesetz im Bundestag zugestimmt. Denn die Erbschaftssteuer ist schließlich keine Gewissensfrage, und deshalb sehe ich kein Problem darin, mich dem Koalitionskompromiss unterzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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