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Frage von Andreas W. •

Wird die AfD eine Normenkontrolle der verfassungswidrigen Verlustverrechnung von Termingeschäften (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) beim Bundesverfassungsgericht initiieren oder in sonstiger Weise einbringen?

Gemäß einschlägiger Literatur ist die Verlustverrechnung verfassungswidrig. Zwichenzeitlich gibt es Privatinsolvenzen und Liquidationen von Privatvermögen, da eine erhebliche Steuer auch bei Verlust an den Fiskus zu zahlen ist. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn die AfD hier tätig werden würde. Eine öffentliche Thematisierung halte ich für dringend erforderlich. Bislang ist nur ein Artikel in der FAZ erschienen ("Steuern auf Termingeschaefte - Fiskus Rruiniert Anleger").

Literatur:
Artikel FAZ vom 26.05.2023: "10.000 Euro Gewinn, 50.000 Euro Steuern", "Steuern auf Termingeschaefte - Fiskus Rruiniert Anleger"
https://opus.bsz-bw.de/hsf/frontdoor/deliver/index/docId/2064/file/Tobias_Unger-Diplomarbeit.pdf
Drüen, FR 2020, 663 [670]

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Eine sogenannte abstrakte Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht steht einem begrenzten Kreis von Antragstellern offen. Unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit und von eigener Betroffenheit des Antragstellers wird die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm unter allen in Frage kommenden Gesichtspunkten überprüft. Das Verfahren ist in Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 und 2a GG und §§ 76 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt.

Bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetze oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrechte auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages. Mit derzeit 83 von insgesamt 736 Sitzen im Parlament des Deutschen Bundestages ist die AfD-Bundestagsfraktion mit gerade 10,3% von einer Viertel Mehrheit weit entfernt. Aus diesem Grund ist eine Einreichung einer abstrakten Normenkontrollklage nicht von Erfolg gekrönt und hätte somit keinen entsprechenden Mehrwert.

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