
(...) Hinsichtlich Ihrer Frage zur gesetzlichen Verankerung von Bildungsurlaub in Bayern möchte ich zunächst betonen, dass es Sache der einzelnen Länder ist, entsprechende Regelungen zu erlassen. Grundsätzlich lässt sich aber feststellen, dass die Weiterbildungsbeteiligung in Ländern, in denen eine gesetzliche Regelung für einen Bildungsurlaub vorhanden ist, nicht höher ist als in Ländern ohne entsprechende Regelung. (...)