Wie positionieren Sie sich hinsichtlich des von den Rentnern zu viel eingeforderten Pflegekassenbeitrags
Zum 1. Jan. 2025 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozent auf 3,6 Prozent erhöht. Hintergrund ist die PBAV 2025, die so angelegt ist, dass die Nachzahlung der Beiträge für die Monate Jan – Juni 2025 im Juli fällig war - zeitgleich mit der Rentenerhöhung. Während die Arbeitnehmer die Anpassung direkt ab Januar leisteten, waren die Rentner aufgefordert, eine überhöhte Nachberechnung auf der Basis der erhöhten Juli-Rente, statt auf der Basis der niedrigen Rentenbezüge der Monate Jan.- Juni, zu zahlen.
In der Folge hat die nachgelagerte Umsetzung der Beitragserhöhung zu einer systematischen Ungleichbehandlung geführt und somit die Rentenbezieher diskriminiert und letztlich geschädigt.,
Es bestanden durchaus alternative Möglichkeiten, die eine gerechterer Umsetzung vor Juli ermöglicht hätten, z.B. die Beitragserhöhung ähnlich wie bei Zusatzbeiträgen ohne Rückwirkung erst zwei Monate nach Inkrafttreten, im März, wirksam werden zu lassen
Eine Erstattung ist geboten