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Katrin Helling-Plahr
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Frage von Josef L. •

Frage an Katrin Helling-Plahr von Josef L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Helling-Plahr,

die Schlagzeile in der Welt https://www.welt.de/wirtschaft/article189043905/Fachkraeftemangel-Kurve-zeigt-Fluch-der-Vollbeschaeftigung.html lautet:" Unternehmen bekommen kaum noch Personal. Experten schlagen Alarm: In Wahrheit sei alles noch viel schlimmer...". Deutschlands Wirtschaft scheint daran kaputt zu gehen, dass die Firmen kein Personal mehr finden.
Auf der anderen Seite ist die Situation bei Mitarbeitern in sehr vielen Firmen wie der HAP in Penzberg so: "Die ständige Angst, bald arbeitslos zu sein, schwebt derweil wie ein Damoklesschwert über der Belegschaft. Die Angst sitzt den Mitarbeitern buchstäblich im Nacken." https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/kommentar-hap-penzbergmuss-klarheit-schaffen-1.4336426

Es ist die ureigenste Aufgabe der Agentur für Arbeit, genau und exakt diese zwei Zustände zusammenzuführen. Oder anders formuliert, die Agentur für Arbeit hätte die Mitarbeiter bereits in andere Arbeitsplätze, zu Spitzengehältern!, vermitteln müssen.
Warum kommt die Agentur für Arbeit ihrer ureigensten Aufgabe nicht nach? Sehen sie eine Verantwortlichkeit? Wurde über ein Konzept zur Aufösung der Agentur für Arbeit, in ihrer jetzigen Form, bereits einmal nachgedacht?

mfg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

die Aufgabe der Agentur für Arbeit ist es in der Tat, einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen. Diese Vermittlungsbemühungen können aber erst beginnen, wenn absehbar ist, dass Menschen tatsächlich arbeitssuchend werden. Ohne die Details des Einzelfalls zu kennen, scheint eben dies im von Ihnen zitierten Fall der Firma HAP nicht der Fall zu sein. Offenbar hat die Firma zwar Probleme, ist aber bisher nicht von Insolvenz bedroht. Insofern besteht für die Agentur für Arbeit weder ein Anlass noch eine rechtliche Grundlage, hier überhaupt aktiv zu werden.

Selbst wenn sich die wirtschaftlichen Probleme zu einer Insolvenz ausweiten sollen, ist das primäre Ziel der Agentur für Arbeit zunächst nicht die Vermittlung der Beschäftigten in neue Arbeitsverhältnisse, sondern der Erhalt der Arbeitsplätze. Zu diesem Zweck bietet die Agentur für Arbeit zahlreiche Instrumente wie das Kurzarbeitergeld, das Insolvenzgeld oder auch Unterstützung bei der Einrichtung einer ebenfalls im Artikel angesprochenen Transfergesellschaft. Sie sehen also, dass der Aufgabenbereich der Agentur für Arbeit deutlich weiter gefasst ist. Darum kann ich auch nicht erkennen, dass die Agentur grundsätzlich ihren ureigensten Aufgaben nicht nachkommen sollte.

In der Tat gibt es aber Verbesserungspotenzial bei der Arbeitsvermittlung, die letzte große Reform liegt rund 15 Jahre zurück. Wir Freie Demokraten sehen darum in der derzeit guten konjunkturellen Lage die Chance, die Agentur für Arbeit fit für die Zukunft zu machen. Gerade in der vergangenen Sitzungswoche haben wir darum eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt um zu erfahren, wie die Chancen der Digitalisierung in der Arbeitsvermittlung genutzt werden können ( http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/19/082/1908297.pdf ). Sollten die Antworten nicht zufriedenstellend ausfallen, werden wir zeitnah eigene Vorschläge für eine Reform machen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Katrin Helling-Plahr

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