Mit der Novelle des EEG-Gesetzes hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bereits 2022 klargestellt, dass der Ausbau Erneuerbarer Energien von überragendem öffentlichen Interesse ist und daher auch Vorrang vor anderen Interessen hat.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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