
Mit Israel verbindet die Bundesrepublik Deutschland eine fortgesetzte Sicherheitspartnerschaft. Die Bundesregierung nutzt alle Wege, um im Rahmen des gelten humanitären Völkerrechts Israels Selbstverteidigung zu stärken. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte, sowohl Kriegswaffen als auch sonstige Rüstungsgüter, entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben.