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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Ralf K. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Ralf K. bezüglich Soziale Sicherung

Es grenzt langsam an Volksverhetzung wie über den „angeblichen“ Mißbrauch von ALG II Empfängern in den Medien geschrieben wird. Schwarze Schafe die Mißbrauch betreiben gibt es in allen Bereichen der Gesellschaft. Warum wird über den Mißbrauch von Förder- und Steuermittel nicht auch so lang und ausgiebig berichtet, wie über den „angeblichen“ ALG II Mißbrauch? Was versteht die Politik eigentlich unter Mißbrauch im ALG II Bereich?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kuke,

Frau Göring- Eckardt bedankt sich für Ihr Schreiben und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Sie fragen, was die Politik unter dem „Missbrauch des ALG II“ versteht.

Der „angebliche“ Missbrauch hängt mit dem Problem der ALG II- Berechnung zusammen.
Die Leistung des ALG II setzt sich im Wesentlichen aus der sogenannten Regelleistung und den Kosten der Unterkunft zusammen.

Bei einer Lebensgemeinschaft wird bspw. nach dem Einkommensbetrag des Partners die ALG II- Leistung berechnet. Reicht das Einkommen des Partners für den Lebensunterhalt für den/ die AntragsstellerIn aus, hat diese/r keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Durch die Berechnung wurde angeblich von einigen ALG II- Empfängern unrechtmäßig Leistung bezogen, indem Einkommen verschwiegen, eine neue Wohnung gemietet oder der Lebenspartner als „einfacher“ Mitbewohner ausgegeben wurde.

Die angeblichen und zahlreichen Missbrauchsvorwürfe fanden insbesondere in den Unionsfraktionen statt. Die Wirklichkeit bietet jedoch keinerlei Grundlage für diese Behauptungen und Vorwürfe. Behauptungen über Missbrauch von Hartz 4 in der Größenordnung von 20 bis 25 Prozent aller Antragssteller, wie sie vom ehemaligen Minister für Wirtschaft und Arbeit Clement und von Unionspolitikern in Umlauf gebracht wurden, entbehren jeder empirischen Grundlage.

Die Bundesagentur für Arbeit schätzt die Missbrauchsquote nach einem ersten
Datenabgleich mit den Rentenversicherungsträgern auf 5 Prozent in diesem Bereich.
Die Missbrauchsquote im SGB II (Sozialgesetzbuch) liegt nicht über dem bisherigen Normalmaß bei Sozialleistungen.

Sie haben natürlich Recht, dass alle Arten von Missbrauch, so auch bei Förder- und Steuermitteln, öffentlich gemacht und verhindert werden sollten.

Ich danke für Ihre Anmerkung.

Mit freundlichen Grüßen,

Lilli Alexa Braunisch

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