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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Olaf K. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Olaf K. bezüglich Jugend

Guten Tag, Frau Göring-Eckardt,

Ihre Antwort vom 16.09.2013 an mich zeigt, daß Sie meine Frage nicht verstanden haben - offenbar habe ich zu unpräzise gefragt. Deshalb lassen Sie mir bitte die zweite Chance, meine Frage zu verdeutlichen.

In Ihrer Antwort stellen Sie ausschließlich Ihre Positionen (bzw. die Ihrer Partei) zu Kindesmißbrauch UNTER ZWANG dar. Niemand hat jemals behauptet, die Grünen würden KindesverGEWALTigung oder kommerziellen Kindesmißbrauch legalisieren wollen! Von daher geht Ihre Darstellung der Grünen als Schutzengel der Kinder leider völlig am tatsächlichen Problem vorbei.

Bitte beachten Sie in meiner Frage, daß die Grünen Parteitagsbeschlüsse und Programminhalte von GEWALTFREIEM sexuellem Kontakt zwischen Kindern und Erwachsenen ausgehen und nur diesen legalisieren wollen. Die Grünen gehen dabei davon aus, daß das Ausbleiben von Gewalt mit Einvernehmlichkeit gleichzusetzen ist und daß derartige Handlungen damit automatisch im Interesse der Kinder seien.

Meine Frage:
1. Folgt aus nicht (nachweisbar) angewendeter körperlicher Gewalt "Einvernehmlichkeit"? Sind derartige Geschehnisse - auch später noch, im Gedächtnis der Kinder - im Interesse des Kindeswohls oder dienen Sie eher der Befriedungung von Perversen?
2. Haben die Grünen mit irgendwelchen offiziellen Mehrheitsbeschlüssen diese spitzfindige Differenzierung bzgl. der Gewaltanwendung widerrufen?
3. Falls eine Minderheit der Grünen gegen diese Mehrheitsbeschlüsse (s. 1.) war oder zumindest inzwischen ist - wo blieb dann deren "Aufschrei der Anständigen"? Was hielt diese noch in einer Partei, wo solche Mehrheitsbeschlüsse gefällt wurden und Personen wie Cohn-Bendit oder Volker Beck Spitzenpositionen besetzen?

Mit angemessener Hochachtung,
Olaf Kramer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Cramer,

die Grünen selbst haben hier hierzu 1989 einen eindeutigen Beschluss gefasst, wonach jegliche Forderungen nach einer Abschaffung des 13. Abschnitts des Strafgesetzbuches („Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“) oder eine Streichung der §§ 174 und 176 in keinster Weise zu tolerieren sind.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt

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