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Frage von Markus E. •

Frage an Katja Kipping von Markus E. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kipping,

wissen Sie eventuell weshalb man im SBG die Sanktionen auf 3 Monate festgelegt hat
und weshalb man die " einjahres Regel " bei den Sanktionen verankert hat ?
Hat man sich da etwa am Strafgesetzbuch in Richtung Vorstrafen orientiert ?
Auf welcher Grundlage wurden die Sanktionsprozentzahlen ausgerechnet ?

Es ist nachvollziehbar das Hartz 4 Empfänger sanktioniert werden sollen wenn sie bestimmte Regeln nicht einhalten. Aber das nur wenn die Sanktionen nicht völlig übertrieben sind. Das man z.B. um 10 Prozent für 3 Monate gekürzt wird,, wenn man einen persönlichen Termin aus welchem Grund auch immer nicht wahrnimmt,, ist meiner Meinung viel zu hoch angesetzt. Woher kann der Gesetzgeber z.B. wissen, daß der Arbeitgeber jemanden aus einem nicht selbstverschuldeten Grund nach 4 Wochen wieder entlassen könnte ? Auch an diesem Beispiel sind die 3 Monate viel zu überzogen.

Ich habe es erst wieder vor wenigen Tagen erlebt wie man seitens des Jobcenters zu Stellen regelrecht gezwungen wird, obwohl man diese auf freiwilliger Basis nicht antreten würde. Die Jobcenter Mitarbeiter lassen es einem deutlich spüren wer hier das sagen hat. Ich habe mal etwas von " Vermittlung auf Augenhöhe gelesen " . Noch ist das ein Wunschtraum. Hartz 4 soll fordern und fördern. Von fördern ist meiner Erfahrung nach nicht zu reden.

Ich hoffe sehr das Sie und Ihre Partei 2013 endlich etwas im Hartz 4 System verändern können. Selbst wenn nur das Sanktionssystem erheblich zugunsten der Betroffenen verbessert wird, wäre schon einiges erreicht. Dann würde sich auch automatisch in der Zeitarbeitsbranche etwas positiv verändern, weil die dann einfach weniger freiwilliges Person zu Verfügung haben.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Einzinger

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Einzinger,

warum die Sanktionen in dieser Dauer zeitlich begrenzt worden sind, das ist mir unbekannt. Fakt ist, dass diese Begrenzung praktisch nicht wirksam ist, da nach einem Sanktionszeitraum erneut Sanktionen ausgesprochen werden können. Das heißt, es kann zu Dauersanktionierungen kommen.

Sanktionsprozentzahlen können auf verschiedener Grundlage ermittelt werden. Je nach Vergleichsbasis ergeben sich andere Werte: Alle Leistungsbezieher (wie viele erhalten eine oder zwei oder mehrere Sanktionen) oder alle Sanktionierten (wie häufig werden diese sanktioniert) usw. usf.

Zum Thema Sanktionen: DIE LINKE und viele soziale Bewegungen lehnen Sanktionen (SGB II) und Leistungseinschränkungen (SGB XII) grundsätzlich ab - unabhängig von der Höhe der Sanktion/Leistungseinschränkung, weil sie das Grundrecht auf eine Sicherung der Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe verletzen.

Mit freundlichen Grüßen,
Katja Kipping