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Katja Hessel
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Frage von Michel K. •

Frage an Katja Hessel von Michel K. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Hessel,
da es das Steuergeheimnis gibt, wäre es für "Dealer" Illegaler Drogen möglich, diese Einnahmen beim Finanzamt zu melden, ohne ein Strafverfahren zu bekommen?
Wenn ja, würde dieses "Geschäft" dann noch eine Art "Schwarzmarkt"?
Wenn nein, wieso lässt der Deutsche Staat sich dann Jährlich mehrere Milliarden Euro, welche für z.B. Prevention oder auch Schulen/Kindergärten entgehen?

MfG Michel Kretzer

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Sehr geehrter Herr Kretzer,

vielen Dank für Ihre interessante Anfrage.
In der Tat wäre es rechtlich möglich, die Einnahmen aus Drogenhandel beim Finanzamt zu melden ohne dass die Finanzverwaltung die Kenntnis um den Rauschgifthandel den Ermittlungsbehörden weiterleiten dürfte. Grund dafür ist das Steuergeheimnis, das eine Offenbarung oder Verwertung von Daten nur in den in § 30 Abs. 4 AO abschließend aufgezählten Fällen zulässt. Ob der Handel mit Betäubungs- und Rauschmitteln eine solche Weiterleitung von Daten rechtfertigt, dürfte zumindest umstritten sein.

Der Fiskus differenziert hinsichtlich der Besteuerung nicht zwischen Einnahmen aus legalen oder illegalen Tätigkeiten; auch die Einnahmen aus illegalen Aktivitäten sind zu versteuern. Praktisch gibt es allerdings keine Angaben über Steuerpflichtige, die gegenüber der Finanzverwaltung Einnahmen aus Drogenhandel erklärt und entsprechend versteuert hätten.

Umgekehrt sind Gerichte und Behörden nach § 116 AO verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern oder den zuständigen Finanzbehörden solche Tatsachen mitzuteilen, die auf eine Steuerstraftat schließen lassen. Wird also jemand wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verfolgt oder sogar verurteilt, können Sie davon ausgehen, dass auch die Finanzbehörden über etwaige Steuerhinterziehung informiert werden und anschließend tätig werden.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Hessel

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