(...) Steuerfreie Arbeitgeberzuschläge sollten daher nicht Anreiz für den Arbeitgeber sein, einen Teil des Lohnes durch die steuerfreien Arbeitgeberzuschläge zu kompensieren. Um dies solch einen Missbrauch zu vermeiden, setzen wir uns vor allem für die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns von mindestens 8,50 Euro ein. Damit wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer ein ausreichendes Einkommen erzielt und nicht auf Arbeitgeberzuschläge angewiesen ist. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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