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Katja Dörner
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Frage von Matthias H. •

Frage an Katja Dörner von Matthias H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Dörner,

der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers wie bspw. der Kinderbetreuungszuschuss künftig nicht mehr im gewohnten Maße möglich sein werden.

Link dazu:
http://www.betriebsrat.de/portal/themen/sz/bundesfinanzhof-schraenkt-steuerbeguenstigung-von-arbeitgeber-zuwendungen-ein.html .

Zitate aus obigem Artikel:
"Ein neues BFH-Urteil könnte sie nun weitgehend abschaffen (Az.: VI R 54/11). Die Münchner Richter stellten fest, dass nur noch solche Zahlungen steuerbegünstigt sein sollen, die freiwillig gezahlt werden. Bislang war die einzige Bedingung, dass sie zusätzlich zum regulären Lohn erfolgen."

[...]

"Auch Sebastian Arendt, Vorsitzender des Bundes verbraucherorientierter Steueranalytiker, befürchtet, dass „erhebliche Steuernachzahlungen“ auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zukommen. In jedem Fall aber bestehe nun „ keine praktikable Möglichkeit mehr , die Steuerbegünstigungen zu erlangen“."

[...]

"Das Urteil konterkariere den ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers, Berufspendler, Internetnutzer und Eltern von Kindergartenkindern steuerlich zu entlasten“, meint Sebastian Arendt. Die Summen mögen im Einzelfall überschaubar sein, doch in der Masse käme ein Wegfall der Zuwendungen oder ihre volle Besteuerung einer Gehaltskürzung auf breiter Front gleich."

[...]

" „Die Politik muss dringend gesetzliche Klarheit schaffen.“ Ein Gedanke, auf den auch schon die BFH-Richter gekommen waren: Versteckt in einer Randnotiz des Urteils schreiben sie: „Hier Änderungen vorzunehmen, ist Aufgabe des Gesetzgebers.“"

Frau Dörner, wie stehen Sie und die Grünen zu der Entwicklung? Wie wollen Sie Klarheit sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer schaffen?

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Habel

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Habel,

haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Für uns Grüne ist klar, dass die Grundlage für eine gute Arbeit auch eine gute Entlohnung ist. Steuerfreie Arbeitgeberzuschläge sollten daher nicht Anreiz für den Arbeitgeber sein, einen Teil des Lohnes durch die steuerfreien Arbeitgeberzuschläge zu kompensieren. Um dies solch einen Missbrauch zu vermeiden, setzen wir uns vor allem für die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns von mindestens 8,50 Euro ein. Damit wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer ein ausreichendes Einkommen erzielt und nicht auf Arbeitgeberzuschläge angewiesen ist. Leistungen des Arbeitgebers können dann zusätzlich zu dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährt werden.

Generell sehen wir Arbeitgeberzuschläge als ein praktikables Instrument an, um zusätzliche Arbeitsanreize zu schaffen, aber auch den Arbeitgeber mit in die Verantwortung zu nehmen. Berufstätige Eltern profitieren beispielweise davon, dass der Arbeitgeber sich an den Betreuungskosten beteiligen kann. Der Arbeitgeber kann dadurch auf der anderen Seite gute Fachkräfte anlocken.

Hinsichtlich des neuen Urteils des Bundesfinanzhofes, werden wir uns in der nächsten Zeit noch abschließend positionieren, wie wir mit der neuen Sachlage verfahren wollen.

Ihre Katja Dörner