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Antwort von Kathrin Vogler
DIE LINKE
• 03.09.2021

Gleich, ob Speicherung auf der Karte oder online-Abruf: Die Daten auf der Gesundheitskarte müssten wie alle Patientendaten sicher verschlüsselt und die Entschlüsselung daher nur für Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser etc. möglich sein. Daher wäre der Impfnachweis für andere wie Konzertveranstalter Fluggesellschaften etc. ohnehin separat notwendig.

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