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Katharina Gebauer
CDU
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Frage von Iris K. •

Sehr geehrte Frau Gebauer, ich habe Sie gewählt. Keinesfalls möchte ich, dass das IFG so sehr eingeschränkt wird, dass es praktisch abgeschafft wird. Wie werden Sie abstimmen? Mit freundlichem Gruß

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und für die klar formulierte Sorge um das Informationsfreiheitsgesetz. Dass Sie sich in dieser Frage direkt an Ihre Abgeordnete wenden, zeigt, wie wichtig Ihnen Transparenz und Kontrolle staatlichen Handelns sind.

Die jetzt diskutierten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz gehen auf Beschlüsse des Koalitionsausschusses der Bundesregierung vom 2. Juli zurück. Über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes entscheidet der Deutsche Bundestag auf Bundesebene. Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist an diesen Abstimmungen nicht beteiligt, ich selbst kann über das Bundesgesetz also nicht abstimmen.

Unabhängig davon halte ich es für richtig, dass Bürgerinnen und Bürger staatliche Entscheidungen nachvollziehen und Hintergründe prüfen können. Informationsfreiheit und der Zugang zu amtlichen Unterlagen haben sich in den letzten Jahren als wichtiges Instrument für demokratische Kontrolle und öffentliche Debatte erwiesen. Zugleich werden auf Bundesebene nun Vorschläge diskutiert, die den Kreis der Anspruchsberechtigten und den Umfang der Informationsansprüche verändern könnten. Diese Vorschläge stoßen – wie Sie ja ansprechen – auf deutliche Kritik aus Zivilgesellschaft, Medien und Wissenschaft.

Als Landtagsabgeordnete verfolge ich die weitere Entwicklung aufmerksam und nehme sowohl diese Kritik als auch die fachlichen Stellungnahmen ernst. Wie ich die konkrete Reform bewerte, hängt aus meiner Sicht wesentlich davon ab, wie der endgültige Gesetzestext aussieht und welche Änderungen gegenüber dem heutigen Recht tatsächlich beschlossen werden. Erst dann wird belastbar zu beurteilen sein, ob Transparenz und Informationsrechte weiterhin angemessen gesichert sind. 

Mit freundlichen Grüßen

Katharina Gebauer MdL

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