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Katharina Fegebank
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Frage von Reiner B. •

Frage an Katharina Fegebank von Reiner B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Fegebank,

im Wahlprogramm "Hamburg hat eine Wahl" sprechen Sie sich für einen gerechten Welthandel aus und lehnen Freihandelsabkommen ab, die keine verbindlichen Mechanismen zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens beinhalten. Das zwischen der EU und Kanada abgeschlossene Handelsabkommen CETA ist nun seit über zwei Jahren vorläufig in Kraft. Die Importe von Erdöl und Erdgas, zumeist durch hydraulisches Fracking aus Teersand gewonnen, sind während dieser Zeit auf mehr als das Doppelte angestiegen. Bereits die vorläufige Anwendung torpediert das Nachhaltigkeitsziel zum Klimaschutz ganz massiv und ganz besonders das Pariser Klimaschutzabkommen. Ist CETA erst ratifiziert wird die Verantwortung gegen die Erderwärmung ignoriert und die Verletzung zahlreicher Nachhaltigkeitsziele auf Dauer unterstützt. Maßnahmen zum Klimaschutz, z.B. Fracking-Verbot, können als Handelshemmnis betrachtet werden, gegen die internationale Unternehmen vor internationalen Investor-Staats-Schiedsgerichten klagen können. Während der nächsten Legislaturperiode steht die Ratifizierung des Abkommens im Bundesrat bevor. Sind Sie bereit zur Ratifizierung von CETA ein klares NEIN zu sagen und sich auch gegen einen möglichen Koalitionspartner durchzusetzen, um die Ratifizierung des Abkommens im Bundesrat zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
R. B.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Die Ratifizierung von CETA in Bundestag und Bundesrat steht aktuell noch nicht an.

Derzeit wird vom Bundesverfassungsgericht geprüft, ob insbesondere die Investitionsschutzregelungen mit deutschem Recht vereinbar sind.

Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund angekündigt, das Ratifizierungsgesetz erst nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vorlegen zu wollen.

Über ein solches Gesetz wäre dann zu entscheiden.

Grundsätzlich gilt, dass Handelsabkommen nicht dazu führen dürfen, dass Schutzstandards in den Bereichen wie etwa Umwelt, Gesundheit, Verbraucher- und Datenschutz oder Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geschwächt werden.

Das Recht, diese Bereiche zu regulieren und somit auch das Recht, Standards anzuheben, muss bei den zuständigen Institutionen auf europäischer und nationaler Ebene erhalten bleiben.

Wir treten dafür ein, dass soziale und ökologische Standards weiterhin Bestandteil öffentlicher Ausschreibungen sein können.

Auch das Recht zur Regelung der kommunalen Daseinsvorsorge darf nicht in Frage gestellt werden.

Gleichzeitig ist der faire und freie Handel - insbesondere in Zeiten öko­no­mi­scher Natio­na­lis­men - ein wichtiger Anker einer mul­ti­la­te­ra­len Wirt­schafts­ord­nung.

Unter diesem Link können Sie die Positionierung der Hamburger Grünen einsehen, aus der unsere Kritik am Abkommen im Detail hervorgeht: [ https://beschluss.gruene-hamburg.de/2016/02/20/positionierung-des-landesverbands-der-gruenen-hamburg-zu-freihandelsabkommen/ ]

Mit freundichen Grüßen

Katharina Fegebank