(...) Hierdurch würden Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung eingegliedert sowie über eine Zusatzversorgungskasse (ähnlich einer betrieblichen Altersversorgung) abgesichert. Daneben müssten sie in gewisser Höhe Eigenvorsorge betreiben. Dieses Modell entspräche der Altersversorgungsrealität der Bevölkerung eher als eine beamtenrechtsähnliche Versorgung nach dem derzeitigen Modell. (...)
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