Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Antwort von Katharina Dröge
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 02.02.2018

(...) Hierdurch würden Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung eingegliedert sowie über eine Zusatzversorgungskasse (ähnlich einer betrieblichen Altersversorgung) abgesichert. Daneben müssten sie in gewisser Höhe Eigenvorsorge betreiben. Dieses Modell entspräche der Altersversorgungsrealität der Bevölkerung eher als eine beamtenrechtsähnliche Versorgung nach dem derzeitigen Modell. (...)

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Antwort von Katharina Dröge
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 09.11.2017

(...) gerne antworte ich auf Ihre Anfrage. Gemeinsam mit meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen setze ich mich dafür ein, die Ukraine bei ihrer Annäherung an die Europäische Union zu unterstützen. Gerade Deutschland, das im Zweiten Weltkrieg schwerste Verbrechen auch auf dem Gebiet der heutigen Ukraine begangen hat, trägt eine historische Verantwortung für die Geltung der europäischen Friedensordnung und die Souveränität der Staaten einzutreten. (...)

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Antwort von Katharina Dröge
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 02.02.2018

(...) Aber es braucht Transparenz. Um den Einfluss von Lobbyistinnen und Lobbyisten und Interessengruppen offenzulegen, wollen wir Grünen ein verpflichtendes Lobbyregister einrichten. Und wir wollen für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar machen, welche Verbände oder Unternehmen Einfluss auf ein Gesetz genommen haben („legislativer Fußabdruck“). (...)

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Antwort von Katharina Dröge
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 06.11.2017

(...) Wir Grünen befürworten eine bundesweit einheitliche Regelung hinsichtlich der Verarbeitung und Zusammensetzung von Bier bzw. Bierspezialitäten, die als „besondere Biere“ zugelassen werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum in einigen Bundesländern „besondere Biere“ zulässig sind, in anderen jedoch nicht. (...)

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 10.11.2017

(...) Neben den oben genannten Delikten im Umweltstrafrecht greifen in solchen Fällen regelmäßig auch weitere Straftatbestände. Wir sehen daher keine Notwendigkeit den Strafrahmen weiter zu verschärfen. (...)

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