Noch einmal die Frage: Halten Sie eine solche Vergütung für angemessen?
Sehr geehrte Frau Dröge
auf meine Frage (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/katharina-droege/fragen-antworten/halten-sie-die-verguetung-fuer-die-mitglieder-der-geschaeftsfuehrung-der-bundeseigenen-bwi-fuer-angemessen) sind Sie leider nicht eingegangen. Die Informationen, die Sie mir gegeben haben, sind allgeminer und bekannter Natur.
Deshalb noch einmal: Halten Sie eine Vergütung von einer halben Million EUR für einen beurlaubten General in einer bundeseigenen Gesellschaft mit Aufgaben, die eigentlich intern wahrgenommen werden können, für angemessen?
Und ich erweitere meine Frage: Wieso muss diese Tätigkeit der Versorgung der Bundeswehr mit IT-DIenstleistungen in einer ausgelagerten GmbH wahrgenommen werden?
Mit freundlichen Grüßen
E. B..
Liebe Frau B.,
vielen Dank für ihre Nachfrage.
Dringend benötigte IT-Fähigkeiten sind innerhalb der Bundeswehr derzeit nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Die Bundeswehr arbeitet mit der BWI zusammen, um diese Lücke zu schließen und Digitalisierungsprojekte effizienter umzusetzen. Die BWI unterstützt die Bundeswehr zum Beispiel mit technischem Fachwissen und zusätzlicher personeller Kapazität. Ziel ist es unter anderem, den Zugriff auf hochsensible Daten durch Dritte abzuwehren und so zur digitalen Resilienz staatlicher Strukturen beizutragen.
Das ist wichtig, weil sich die Bedrohungslage für unsere digitale Infrastruktur gerade seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine deutlich verschärft hat. Besonders die Netzwerke der Bundeswehr sehen sich zunehmend professionell organisierten und fortlaufenden Cyberangriffen ausgesetzt.
Wir wissen aber auch, dass bei Ausgründungen immer die Gefahr besteht, dass sich bundeseigene Gesellschaften verselbstständigen und ineffizient oder ineffektiv werden. Daher werden wir aus der Opposition heraus genau beobachten, ob die BWI ihre Ziele erreicht und sich daraus die erhofften Kostenersparnisse oder Effizienzgewinne ergeben.
Für die Festlegung und Bewertung von Gehältern in Bundesgesellschaften ist die Bundesregierung zuständig. In der Grünen Bundestagsfraktion streben wir eine stärkere Kontrolle und mehr Transparenz bei Vorstands- und Geschäftsführungsgehältern bundeseigener Betriebe an. Leistung und Vergütung müssen in einem nachvollziehbaren Verhältnis stehen.
Viele Grüße
Team Dröge