Frage von Elisabeth B. •

Halten Sie die Vergütung für die Mitglieder der Geschäftsführung der bundeseigenen BWI für angemessen?

Sehr geehrte Frau Dröge

aus dem Corporate Governance Bericht der BWI (https://www.bwi.de/fileadmin/Bericht_Corporate_Governance/Corporate_Governance_Bericht_2024.pdf, S. 20) gehen auch die Vergütungen der Mitglieder der Geschäftsführung hervor. Herr Leidenberger, beurlaubter General der Bundeswehr, erhält hier u.a. eine halbe Million EUR. Die BWI agiert nicht am Markt und steht nicht in Konkurrenz zu Marktunternehmen. Halten Sie bei bundeseigenen Gesellschaften solche Gehälter für angemessen?

Portrait von Katharina Dröge
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Liebe Frau B.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Die BWI GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Bundes und agiert als Digitalisierungspartnerin der Bundeswehr. Als privatwirtschaftlich organisierte GmbH ist sie bei der Vergütung ihrer Führungskräfte jedoch nicht an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gebunden.

Trotzdem hat sich die BWI GmbH den Grundsätzen einer guten Unternehmensführung sowie der aktiven Beteiligungsführung im öffentlichen Sektor verpflichtet. Diese Grundsätze sind im Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Bundes festgelegt, dem die BWI GmbH folgt. Der Public Corporate Governance Bericht der BWI GmbH für das Berichtsjahr 2024 enthält die spezifischen Kriterien zur Vergütung der Geschäftsführung, die den Anforderungen des PCGK entsprechen.

Die Vergütung der Geschäftsführung wird vom Aufsichtsrat auf Grundlage einer eigenen Leistungsbeurteilung festgelegt. Darüber hinaus unterliegt die Arbeit der BWI GmbH einer engen parlamentarischen Kontrolle. So werden die Leistungsverträge der Geschäftsführung regelmäßig überprüft und müssen vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages genehmigt werden.

Viele Grüße

Team Dröge

 

 

 

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