Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Katharina Dröge
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Maria Elisabeth F. •

Liebe Katharina, zunächst ein großes Lob und Anerkennung für deine engagierten Reden im Bundestag! Weitere so - kein Blatt vor den Mund nehmen! Oh, nur 52 Zeich... Was tut ihr gegen die Jülich-Castoren

--ich meine die Transporte quer durch die Republik uns BEZ nach Ahaus.

Das ist kein geeignetes Lager! Weder Zwischen- noch Endlager! Oder glauben Sie ernsthaft, dass die 152 Castoren dort jemals wie weg kommen? Nach DEM Aufwand, sie von Jülich dahin zu schaffen??

Warum müssen die Menschen immer noch länger den ungeheueren Gefahren der Kernkraft ausgesetzt werden? Das war ein UR-thema der GRÜNEN , und sie dürfen es nicht vergessen! Es muß verknüpft werden mit den ungefährlicheren natürlichen Energien, die vor allem so viel günstiger sind!

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Liebe Frau F.

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir können Ihre Frustration zu diesem Thema gut verstehen. 

In erster Linie zeigt der Sachverhalt, wie falsch die Entscheidung war, jemals Atomkraftwerke zu betreiben. Nun gilt es trotzdem mit den Atomabfällen einen möglichst sicheren Umgang zu finden. Neben der Auswahl eines sicheren Endlagerstandortes gehört hierzu auch die sichere Zwischenlagerung der Abfälle.

Es ist richtig, dass wir radioaktive Abfälle nicht in einem Zwischenlager belassen können, von dem die zuständige Genehmigungsbehörde sagt, dass es sicherheitstechnisch nicht genehmigungsfähig ist. Folgerichtig ist daher, den Verbleib der Atomabfälle im Zwischenlager in Jülich aufzuheben. Dennoch kritisieren wir, dass die Option eines Verbleibs in Jülich nicht ernsthaft genug geprüft wurde. Die Betreiberin, die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN), wäre hier in der Verantwortung gewesen. Bundespolitischen Einfluss auf die JEN hatten und haben insbesondere das Bundesfinanzministerium und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Auch hier wurde scheinbar versäumt, eine ernsthafte Prüfung einzuleiten. 

Aus Sicht der Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, sind die Transportgenehmigungen gebundene Entscheidungen, das heißt der Behörde kommt kein eigenes Ermessen zu. Trotzdem kritisieren wir, dass der Transport mit Sofortvollzug durchgeführt wird, da deswegen nicht ausreichend Raum für eine ausführliche rechtliche Prüfungen gelassen wird.

Viele Grüße

Team Dröge

 

 

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