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Katharina Beck
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Frage von Alessandro T. •

§ 20 Abs. 6 S.5 EStG Verlustverrechnung bei Termingeschäften. Sehr geehrte Frau Beck, laut Urteil Finanzgericht RP gibt es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Wie stehen Sie dazu?

Sehr geehrte Frau Beck,

das Finanzgericht RP hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert und erklärt, dass dieses Gesetzt widersinnig erscheint und zu Ungleichbehandlung und Unverhältnismäßigkeit führt.

Wie stehen Sie und Ihre Partei dazu? Gibt es bereits konkrete Maßnahmen, dieses Gesetz durch eine mögliche vorzeitige Gesetzesänderung zu kippen oder warten auch Sie das Urteil vom Bundesverfassungsgericht ab? Für viele Trader bedeutet nicht das Traden einen finanziellen Ruin sondern dieses Gesetz, welches Traden für Privatmenschen nahezu unmöglich macht, da man ggfls. seine Verluste noch zusätzlich versteuern muss, da selbst unterjährig nur 20000 € Verluste anerkannt werden.

Vielen Dank und ich freue mich auf eine Antwort.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr sehr berechtigtes Interesse an einer möglichen Gesetzesänderung zur Verlustverrechnung bei Termingeschäften.

Die Abgeltungsteuer wirkt an vielen Stellen in ihrer jetzigen Ausgestaltung ungerecht und so auch die damit verbundenen Verlustverrechnungstöpfe. Aus diesem Grund setzen wir Grüne uns seit langem dafür ein, die Abgeltungsteuer abzuschaffen und Kapitalerträge wieder im normalen Besteuerungsverfahren zu erheben. In einer umfassenderen Reform könnten so die aktuell bestehenden Ungerechtigkeiten behoben werden. Leider konnten wir uns mit der Forderung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen innerhalb der Ampel-Regierung nicht durchsetzen.

Zu diesen Ungerechtigkeiten gehört auch die Verrechnungsbeschränkung für Verluste aus Termingeschäften seit 2021. Diese wurde von Union und SPD beschlossen, nicht von uns. Der Bundesfinanzhof hatte die Sichtweise der damaligen Bundesregierung, wonach Totalverluste aus Termingeschäften nicht dem steuerbaren Bereich zuzurechnen sind, nicht anerkannt. Um die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu begrenzen, einigten sich Union und SPD auf die beschränkte Verlustverrechnung - auch mit dem Ziel, den spekulativen Finanzmarkthandel einzudämmen. Wir haben der Einführung dieser Regelung seinerzeit nicht zugestimmt, weil auch wir hiergegen ernsthafte Bedenken hatten. Grundsätzlich teilen wir Grüne zwar das Ziel, Spekulationen am Finanzmarkt einzudämmen. Allerdings soll dies für alle Marktakteure gelten und nicht nur für Privatanleger*innen.

Aufgrund der rechtlichen Zweifelhaftigkeit der Regelung erscheint ein politisches Nachjustieren aber weiterhin angebracht. Wir werden die bestehenden Möglichkeiten zur Reform dieser klagebehafteten Regelungen gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern zeitnah erörtern.

Ich habe mich gefreut, dass Sie sich an mich gewandt haben und hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen kann. Der Austausch mit Bürger*innen ist mir wichtig und kostbar. Wenn Sie regelmäßig über meine Arbeit in Hamburg und Berlin informiert werden möchten, können Sie sich gerne hier für meinen Newsletter anmelden. 

Herzliche Grüße
Katharina Beck

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Katharina Beck

Finanzpolitische Sprecherin und Leiterin der AG Finanzen der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN
Stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags

www.katharina-beck.de

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