sind sie für die herausnahme haushaltnahe Diestleistungen aus den leistungen der pfegeversichrung und seelische leiden beim pfegegrad nicht mehr zu berücksichtigen und wie sten sie zu olympia in hamburg
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Zunächst zum Thema Pflege. Wir können gut nachvollziehen, dass die angekündigten Reformen viele Fragen und auch Verunsicherung auslösen. Zu Ihrer ersten Frage: Haushaltsnahe Dienstleistungen fallen nach dem aktuell vorliegenden Referentenentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes nicht grundsätzlich aus der Pflegeversicherung heraus. Für Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5 sollen sie weiterhin über das neue Entlastungsbudget sowie über die Angebote zur Unterstützung im Alltag finanziert werden können. Allerdings soll die Verwendung künftig stärker zweckgebunden werden, wodurch die bisherige Flexibilität aus unserer Sicht eingeschränkt wird. Besonders kritisch sehen wir, dass Menschen mit Pflegegrad 1 den bisherigen Entlastungsbetrag künftig nicht mehr erhalten sollen. An seine Stelle soll eine reine Beratungsleistung treten. Gerade für Menschen mit einem geringeren Unterstützungsbedarf, die häufig auf haushaltsnahe Hilfen angewiesen sind, kann dies eine spürbare Verschlechterung bedeuten.
Zu Ihrer zweiten Frage: Seelische Belastungen und psychische Beeinträchtigungen bleiben weiterhin Bestandteil der Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrades. An der grundsätzlichen Systematik ändert sich insoweit nichts. Allerdings sollen die Schwellenwerte für die Einstufung insgesamt angehoben werden. Das könnte dazu führen, dass es künftig schwieriger wird, erstmals einen Pflegegrad oder eine höhere Einstufung zu erhalten.
Wir sehen den Gesetzentwurf insgesamt kritisch. Aus unserer Sicht versucht die Bundesregierung, die finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung an vielen Stellen über Leistungseinschränkungen oder zusätzliche Belastungen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Beitragszahlende zu erreichen. Die aus unserer Sicht dringend notwendige Strukturreform der Pflegeversicherung und eine langfristig tragfähige sowie gerechtere Finanzierungsbasis bleiben dagegen weitgehend aus.
Für uns ist klar: Die Kosten der Pflege dürfen nicht immer stärker auf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verlagert werden. Wer auf Pflege angewiesen ist oder Verantwortung für die Pflege eines Angehörigen übernimmt, braucht Verlässlichkeit und eine solidarisch finanzierte Unterstützung. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren kritisch begleiten und uns für Verbesserungen einsetzen.
Zur Olympiabewerbung von Hamburg: Die Hamburger Bürger*innen haben sich mehrheitlich gegen eine Olympiabewerbung Hamburgs ausgesprochen, diese Entscheidung verstehe ich und respektiere sie. Egal ob die Bürger*innen aufgrund der Kampagne oder der hohen Kosten gegen Olympia gestimmt haben, ich bin dennoch glücklich darüber, wie viele Menschen abgestimmt haben.
Ich selbst hätte mich über ein “Ja” gefreut, da ich die Olympischen Spiele in Hamburg als Chance gesehen habe, um weitere Argumente zu haben, um nötige Gelder aus Berlin nach Hamburg zu lotsen und dadurch unsere Stadt weiter zu verbessern. Hamburg und die Hamburger Stadtgesellschaft hätten sicherlich für nachhaltige und zukunftsfähige Spiele gesorgt, dennoch verstehe ich die Bedenken, die viele Bürger*innen dazu bewegt haben, mit “Nein” abzustimmen.
Ich habe mich gefreut, dass Sie sich an mich gewandt haben und hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen kann. Der Austausch mit Bürger*innen ist mir wichtig und kostbar. Wenn Sie regelmäßig über meine Arbeit in Hamburg und Berlin informiert werden möchten, können Sie sich gerne hier für meinen Newsletter anmelden.
Herzliche Grüße
Katharina Beck

