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Karsten Klein
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Frage von Hubert Z. •

Frage an Karsten Klein von Hubert Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Klein,

die DSO "..sorgt dafür, dass alle notwendigen medizinischen und organisatorischen Schritte vollzogen werden, damit Organe entnommen,.. werden können." https://www.dso.de/.
Wie kann es bei der Bedeutungsschwere dieser Aufgabe sein, daß eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts (DSO) tätig ist und nicht der Staat selbst?

Die DSO hat in einem Instanzenprozess (LG, OLG, BGH) eine Tageszeitung und eine Journalistin auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Artikels über eine Organentnahme verklagt https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=12.04.2016&Aktenzeichen=VI%20ZR%20505%2F14 .
Auszug aus den beanstandeten Textpassagen:
"(...) Die Herausnahme der Organe (...) sollte beginnen. Der junge Kollege, der die hierfür nötigen Formalitäten überprüfen musste, war damals noch nicht lange Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Organtransplantation (...). Aber das kleine Einmaleins der Hirntoddiagnostik (...) kannte er. Er wurde stutzig. Es fehlte nicht bloß irgendeine Unterschrift. Es fehlte das komplette zweite ärztliche Protokoll, jenes Dokument also, das hätte bestätigen müssen, dass bei dem Mann (...) der zweifelsfreie, vollständige und unwiederbringliche Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen nicht bloß ein einziges Mal diagnostiziert worden war. Sondern dass der Hirntod nach einem gewissen zeitlichen Abstand erneut und von einem zweiten Mediziner nachgewiesen worden war, ...Wie weit [K.s] Macht reicht, macht der weitere Verlauf des Düsseldorfer Hirntod-Dramas deutlich: Eine Mitarbeiterin aus dem nordrheinwestfälischen DSO-Team, die sich für eine Klärung des Falls starkgemacht hatte, bekam die fristlose Kündigung zugestellt - per Bote um Mitternacht..."
Der Mann wurde explantiert.
Der BGH hat die Klage abgewiesen. https://openjur.de/u/889287.html

Besteht eine zwingende Notwendigkeit, dass System "Organspende" gänzlich neu aufzusetzen und ein Moratorium bei der Organentnahme bis zu dessen Neustart zu erlassen?

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Sehr geehrter Herr Zimmermann,

die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist zwar eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts, dennoch ist der Staat im Stiftungsrat sowie Bundesfachbeirat der Stiftung, durch Personen die die Interessen des Bundesministerium für Gesundheit repräsentieren, vertreten. Die Organisationsform der DSO erlaubt es, all jenen Institutionen und Verbänden die an der Organisation und Durchführung einer Transplantation direkt beteiligt sind "an einen gemeinsamen Tisch zu bringen". So gehören dem Stiftungsrat neben zwei Vertretern des Bundesministerium für Gesundheit je zwei Vertreter der Deutschen Transplantationsgesellschaft e.V., der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des GKV-Spitzenverbands und der Gesundheitsministerkonferenz der Länder an. Darüber hinaus nehmen zwei Vertreter aus Patientenverbänden, ohne Stimmrecht, an den Sitzungen des Stiftungsrats teil.
Die DSO koordiniert zwar den Ablauf einer Organspende, die rechtlichen Vorgaben hierfür sind aber im Transplantationsgesetz (TPG) geregelt. Und gesetzliche Änderungen müssen vom Bundestag verabschiedet werden.

Im Stiftungsrat muss das Gesundheitsministerium, in Person seiner Vertreter, natürlich seine Aufsichtspflicht erfüllen. Missstände müssen geklärt und behoben werden. Ich denke aber nicht, dass eine Änderung der Rechtsform der DSO positive Effekte hätte und sehe aktuell keine ausreichenden Gründe für eine Neuordnung der Organspende.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Karsten Klein

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