Karin Logemann
Antwort 02.11.2026 von Karin Logemann SPD

Wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen und die verfassungsfeindliche, aggressiv-kämpferische Haltung gerichtsfest belegt ist, hat die Politik gar keine Wahl mehr – dann muss sie handeln. Wegducken oder Aussitzen darf es beim Schutz unserer Verfassung nicht geben.

Karin Logemann
Antwort 12.01.2024 von Karin Logemann SPD

Das geschieht nach dem klassischen Gesetzgebungsverfahren

Karin Logemann
Antwort 12.07.2023 von Karin Logemann SPD

Die Nachricht und der Beschluss durch den Krankenhausplanungsausschuss erfolgte auf der Grundlage eines Antrages, den das St. Bernhard Krankenhaus in Brake gestellt hat.