Wie stehen Sie persönlich zur Prüfung eines Verbotsverfahrens der gesichert rechtsextremen AfD?
Ob die AfD verfassungswidrig ist, entscheidet in unserer Demokratie letztlich das Bundesverfassungsgericht.
Doch Karlsruhe kann nur handeln, wenn politisch gehandelt wird. Das Gericht wird erst aktiv, wenn ein Verbotsantrag vorliegt – unter anderem aus der Mitte des Bundesrates, in dem Niedersachsen eine gewichtige Stimme hat.
Genau hier sehe ich Ihre Verantwortung als meine direkt gewählte Abgeordnete im Landtag. Die niedersächsische SPD trägt eine fundamentale politische Verantwortung für den Schutz unserer Verfassung. Diese existentielle Frage darf auch auf Landesebene nicht ignoriert oder ausgesessen werden. Als Abgeordnete können und müssen Sie Druck auf die Landespolitik ausüben, damit sich Niedersachsen im Bundesrat positioniert.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte sieht bei der AfD deutliche inhaltliche Parallelen zur NPD.
Über 200 extremistischen Forderungen sind juristisch belegt.
Die Geschichte lehrt: Das Jahr 1933 hätte in den Jahren zuvor noch verhindert werden können.

