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Julia Willie Hamburg
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Erik S. •

Helfen Sie mit, dass psychisch Kranke schneller Hilfe bekommen?

Sehr geehrte Frau Willie,
als Mensch, der dringend einen Therapieplatz braucht, schreibe ich Ihnen mit großer Sorge. Das GKV-Gesetz kürzt genau die Versorgung, auf die ich und viele andere angewiesen sind.

Bitte setzen Sie sich dafür ein: keine Deckelung der Psychotherapie-Vergütung, keine Streichung der Kurzzeittherapie-Zuschläge. Stärken Sie die Versorgung, statt sie zu beschneiden. Die Einsparungen sind gering – die Folgen für uns Patienten sind verheerend: noch längere Wartezeiten, spätere Behandlungen, chronische Verläufe.

Stabilisieren Sie die Kassen nicht zulasten psychisch kranker Menschen.

Mit freundlichen Grüßen

Erik S.

(Quelle: https://bvvp.de/jetzt-wird-es-laut/?fbclid=PAb21jcAS7aF1mdHNoBLtdEm9tY3AEu)

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Hallo,

vielen Dank für Ihre Nachricht!

Frau Hamburg teilt Ihre Einschätzung, dass sowohl die Honorarkürzungen um 4,5 Prozent als auch die weiteren Einschnitte im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz angesichts der bereits heute bestehenden Versorgungslücken in der Psychotherapie ein falsches Signal sind. Dazu gehört auch die Streichung der Zuschläge für Kurzzeittherapien.

Gerade in einer Zeit, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung kontinuierlich steigt, Wartezeiten für viele Patient*innen unzumutbar lang sind und Praxen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen, gefährden solche Kürzungen die Versorgung. Weniger niedrigschwellige Hilfsangebote führen nicht nur zu mehr individuellem Leid, sondern langfristig auch zu höheren gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Kosten, etwa durch Chronifizierungen, Krankenhausaufenthalte oder Arbeitsausfälle.

Die psychotherapeutische Versorgung muss deshalb aus unserer Sicht verlässlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Gleichzeitig braucht es endlich strukturelle Reformen. Insbesondere Kinder und Jugendliche benötigen einen besseren Zugang zu wohnortnahen Therapieangeboten. Insgesamt dürfen Menschen in psychischen Krisen nicht monatelang auf die notwendige Unterstützung warten müssen.

Die niedersächsische Landesregierung hat sich im Bundesrat dafür eingesetzt, dass das Gesetz noch einmal grundlegend überarbeitet wird. Niedersachsen hat gemeinsam mit mehreren anderen Ländern die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragt. Dieser Antrag fand im Bundesrat jedoch keine Mehrheit. Damit konnte das Gesetzgebungsverfahren nicht mehr aufgehalten werden und das Gesetz kann nun nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

Unabhängig davon wird sich Frau Hamburg auch weiterhin für eine nachhaltige Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung einsetzen. Dazu gehören eine bedarfsgerechte Finanzierung, eine Reform der Bedarfsplanung, eine bessere Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie eine verlässliche Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Psychische Gesundheit darf weder vom Wohnort noch vom Versicherungsstatus abhängen.

Vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an Frau Hamburg gewandt haben und sich für dieses wichtige Thema engagieren.

Mit freundlichen Grüßen
Team Hamburg

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