(...) Die bislang verheerende Versorgungslage für Flüchtlinge steht im Widerspruch zu menschenrechtlichen und humanitären Verpflichtungen Deutschlands: So fordert Artikel 12 des UN-Sozialpaktes das Recht eines jeden Menschen auf das erreichbar höchste Maß an Gesundheit. Zu einer besseren Versorgung verpflichtet auch die bis zum 21. (...)
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