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Julia Klöckner
CDU
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Frage von Henk S. •

Wieso verbieten Sie die Regenbogenfahne auf dem Bundestag während des Berliner CSDs, einer der wichtigsten in Deutschland? Sie würden einer marginalisierten Gruppe in dieser Zeit helfen!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

danke für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung: 

Einmal im Jahr weht die Regenbogenflagge, neben der Bundesflagge und der Europaflagge, durchaus auf dem Reichstagsgebäude – und zwar am 17. Mai, dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie. Der 17. Mai steht in besonderer Weise für den Kampf gegen Diskriminierung und für die Anerkennung der Gleichwertigkeit aller Menschen – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität. Das Hissen der Regenbogenflagge an diesem Tag unterstreicht diese Haltung.

Ich habe allerdings entschieden, dass dies der einzige Anlass für eine solche Beflaggung sein wird. Am Christopher Street Day in Berlin wird die Regenbogenflagge zu Recht auf vielfältige Weise durch die Menschen selbst getragen und verbreitet, nicht durch die Institution Bundestag. 

Die Bundesflagge ist eines der wichtigsten Zeichen unseres Staates. Schwarz-Rot-Gold ist im Grundgesetz verankert und das zentrale Symbol für Einheit, Stabilität und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Land. Die Bundesflagge repräsentiert das, wofür unser Grundgesetz steht – eben auch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und gegen Diskriminierung.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Herzliche Grüße
Julia Klöckner

 

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