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Julia Klöckner
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Frage von Martin L. •

Warum gibt es keine konsolidierte Fassung von Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Bundestag (Bundesrat und Länderparlamenten)?

Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin,
im Gegensatz zur Europäischen Union werden im Zusammenhang mit Gesetzen zur Änderung von bereits bestehenden Regelungen nur die ganz konkreten Modifikationen veröffentlicht und keine "konsolidierte" Fassung in Form des bestehenden Regelungstexts und den darin eingearbeiteten Änderungen.
Warum nicht ?
Es ist doch offensichtlich, dass eine konsolidierte Fassung das Verständnis über die beabsichtligte Regelungsänderung ungeheuer erleichtern würde - nicht nur für uns BürgerInnen, sondern für Tausende von MitarbeiterInnen in Ministerien und für die Abgeordneten bzw. VertreterInnen nicht nur im Bundestag, die sich jeweils eine dezidierte Meinung zu den Änderungsvoirschlägen bilden müssen.

Bitte ändern Sie das. Es würde die Effizienz von Gesetzgebungsprozessen erheblich steigern.
Beste Grüße
Martin L.

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