Wird die Einkommensgrenze des Elterngelds 2026 wieder angehoben (analog Koalitionsvertrag)?
Sehr geehrte Frau Klöckner,
meine Frau und ich bekommen im März nächsten Jahres Nachwuchs und unser zu versteuerndes Einkommen liegt knapp über der aktuellen Grenze i.H.v. 175.000€. Im Koalitionsvertrag haben Sie mit der SPD vereinbart a) die Höhe des Elterngeldes zu erhöhen und b) die Einkommensgrenze wieder spürbar abheben. Gibt es dazu bereits nähere Infos?
Sehr geehrter Herr L.,
danke für Ihre Anfrage an die Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner MdB.
Die Frage nach Höhe und Einkommensgrenzen des Elterngeldes liegt in der Verantwortung der Bundesregierung, konkret beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Dort werden die gesetzlichen Grundlagen erarbeitet und über mögliche Änderungen entschieden. Der Deutsche Bundestag berät und beschließt über entsprechende Gesetzesinitiativen.
Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass abgeordnetenwatch.de nicht als der primäre Kommunikationskanal der Bundestagspräsidentin vorgesehen ist. Politische Themen sind oft komplex und lassen sich in kurzen, öffentlichen Antworten nur eingeschränkt darstellen.
Für einen vertiefenden Austausch wenden Sie sich bitte per E-Mail an unser Abgeordnetenbüro oder an Ihren zuständigen Bundestagsabgeordneten.
Mit freundlichen Grüßen
Team Julia Klöckner MdB