Julia Kahle-Hausmann
Julia Kahle-Hausmann
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Frage von Eric J. •

Gibt es eine Liste mit Tieren dessen Jagd verboten ist?

Sehr geehrte Frau Kahle-Hausmann,es gibt eine Liste mit Wildtieren dessen Handel verboten ist. Somit ist doch nur der "Handel" verboten aber der Abschuss einer Kornweihe immer noch erlaubt obwohl der Bestand als stark gefährdet eingestuft ist.
Sollte es demzufolge nicht eine Jagdverbotsliste gegen insbesondere für Greifvögel mit Fokus auf die Brütezeit? In Brandburg gibt es ein Weihen-Schutzprojekt. Halten Sie das auch in NRW für möglich?

Julia Kahle-Hausmann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihre aufmerksame und berechtigte Nachfrage zum Schutzstatus der Kornweihe sowie Ihrer Anregung hinsichtlich einer möglichen Jagdverbotsliste für Greifvögel – insbesondere in sensiblen Zeiten wie der Brutperiode.

Zunächst möchte ich klarstellen: Die Kornweihe (Circus cyaneus) unterliegt in Nordrhein-Westfalen nicht dem Jagdrecht. Das bedeutet, sie ist weder als jagdbare Tierart gelistet (vgl. Landesjagdgesetz NRW i.V.m. Landesjagdzeitenverordnung), noch darf sie bejagt oder abgeschossen werden – weder in noch außerhalb der Brutzeit. Verstöße gegen dieses Verbot wären kein jagdrechtliches, sondern ein naturschutzrechtliches Delikt und würden nach Bundesnaturschutzgesetz (§§ 44, 69 BNatSchG) straf- bzw. bußgeldrechtlich verfolgt.

Ihre Formulierung, dass "nur der Handel verboten" sei, greift zu kurz. Tatsächlich ist die Kornweihe nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Das bedeutet:

  • Fang, Tötung, Besitz, Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten sowie Störung während der Fortpflanzungszeit sind grundsätzlich verboten (§ 44 BNatSchG),
  • der Handel ist ebenfalls unzulässig,
  • selbst das „nur“ Stören – etwa durch land- oder forstwirtschaftliche Maßnahmen in der Brutzeit – kann bereits als Verstoß gewertet werden.
  • Hauptproblem bleibt die Verfügbarkeit von Lebensräumen und Überzahl von Prädatoren

 

Zu Ihrer Anregung einer "Jagdverbotsliste für Greifvögel"

Eine solche Liste ist aus naturschutzfachlicher Sicht bereits implizit umgesetzt, da sämtliche heimischen Greifvögel (wie Weihen, Habichte, Bussarde, Milane oder Falken) in NRW nicht dem Jagdrecht unterliegen und unter dem vollen Schutz des Naturschutzrechts stehen. Eine zusätzliche "Jagdverbotsliste" wäre daher eher redundant – wenngleich eine bessere Aufklärung über diesen Schutzstatus und konsequente Verfolgung illegaler Abschüsse wünschenswert wäre. Gerade im Bereich der illegalen Greifvogelverfolgung besteht noch Handlungsbedarf in der Umsetzung und Kontrolle.

Das von Ihnen erwähnte Weihen-Schutzprojekt in Brandenburg ist ein gutes Beispiel für eine koordinierte Schutzmaßnahme durch Behörden, Ehrenamt und Landwirtschaft. Solche Projekte – etwa die gezielte Sicherung von Brutstandorten auf Feldern oder Monitoringmaßnahmen – wären auch für NRW sinnvoll. Tatsächlich gibt es bereits lokale Initiativen, etwa im Bereich des Kiebitz- und Wiesenbrüterschutzes, die sich teils auch mit der Situation der Weihen überschneiden. Eine landesweite Koordination solcher Maßnahmen für Arten wie die Kornweihe ist aber bislang nicht institutionalisiert – könnte jedoch im Rahmen des Artenschutzprogramms NRW oder über Kooperationen mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klimaschutz (LANUK) entwickelt werden.

Gern nehme ich Ihre Anregung zum Anlass, mich im zuständigen Ausschuss sowie mit Fachbehörden und Naturschutzakteuren über den Stand und mögliche Perspektiven eines solchen Programms auszutauschen.

Mit freundlichen Grüßen
Julia Kahle-Hausmann
MdL NRW – Sprecherin für Agrar- und Forstpolitik der SPD-Fraktion
Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume
 

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