Frage von Hermann R. • 07.08.2005
Frage an Jürgen Klimke von Hermann R. bezüglich Bundestag
Sehr geehrter Herr Klimke!
Wer bestimmt im Gesetzgebungsverfahren zu welchen Gesetzesvorlagen die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist ?
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Recht
Antwort von Jürgen Klimke CDU • 09.08.2005
Sehr geehrter Herr Recht,
ob die Zustimmung des Bundesrats zu einem Gesetzentwurf vonnöten ist, ist im Grundgesetz geregelt, im Wesentlichen in den Artikeln 70-76.
Einen interessanten und meiner Meinung nach Ihre Frage beantwortenden weiterführenden Artikel zum Gang der Gesetzgebung finden Sie z.B. hier: www.bund.de/nn_4220/Microsites/Deutsche-Demokratie/Parlament/Gesetzgebung/Gang-der-Gesetzgebung/Gang-der-Gesetzgebung-knoten.html__nnn=true
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Klimke