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Frage von Fabian B. •

Frage an Jürgen Klimke von Fabian B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Klimke,

mein Name ist Fabian Beck und ich bin Gründer der Petition "Höhere Strafen für nicht beachten der Rettungsgasse".

Diese Petition soll die bisherigen Gesetze, welche bisher besagten, dass bei nicht Bildung der Rettungsgasse, eine Geldbuße von 20 € fällig sind. Dies ist aber ein Antragsdelikt und muss vom Rettungsdienst angezeigt werden. In der Regel fehlt aber die Zeit, im Einsatz, die Nummernschilder der Autos aufzuschreiben, welche keine Rettungsgasse bilden. Diese Petition fordert eine Erhöhung der Geldbuße von 20 € auf 2000 €. (Siehe Kampagne Österreich. Dort beträgt seit 2012 die Geldbuße bei nicht bilden der Rettungsgasse 2180 €) Gleichzeitig wird gefordert, dass es eine verstärkte Aufklärung geben soll, im Radio, TV sowie mit Bannern an den Autobahnen welche zeigen, warum die Rettungsgasse so wichtig ist und wie sie gebildet wird.

Ich habe diese Petition am 28.06.2016 ins Leben gerufen. Vielleicht ist es auch ein kleiner Teil Unwissenheit bei den Autofahrern dabei, die diese nicht bilden, allerdings hat jeder Führerscheininhaber diese Thematik in der Fahrschule beigebracht bekommen. Hinzu kommt noch, dass ich das ganze ebenfalls auch noch aus der anderen Sicht kenne, da ich seit 20 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr aktiv bin.

Einige Zeitungen, Radiosender sowie TV Sender, wie z.B der Münchner Merkur, Focus online , Bayern3, Antenne Mainz, RPR1 und noch weitere Organisationen, haben bereits Interesse gezeigt und einen ein kurzes Interview veröffentlicht. Ebenso unterstützt der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V, Feuerwehrverband Dillburg, die Städte Meerane und Limburg a.d. Lahn die Petition.

Wie realistisch schätzen Sie Erfolgschancen der Petition ein bzw. wie ist Ihrer Meinung zur Erhöhung der Strafe?

Die Petition ist zu finden unter:
www.openpetition.de

Aktuell sind über 14.000 Unterschrift in 6 Wochen zusammengekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Beck

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Beck,

vielen Dank für Ihr ehrenamtliches Engagement zur Verbesserung der Sicherheit auf unseren Straßen. Sie greifen damit eine Thematik auf, die bei Beachtung durch alle Verkehrsteilnehmer täglich Leben retten kann.

Die Politik hat sich in jüngerer Vergangenheit der Thematik angenommen. So hat beispielsweise das Hessische Ministerium des Innern und für Sport im Sommer 2015 eine Kampagne zur Bewusstseinsstärkung in diesem Bereich initiiert. Den Flyer der Kampagne finden Sie hier: https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/rettungsgasse_web_neu_1.pdf ).

Auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat einen Entwurf für eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in diesem Bereich erarbeitet. Das Kabinett hat sich am 15. Juni 2016 mit dem Vorschlag zur Überarbeitung der Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse in § 11 Absatz 2 StVO befasst. Sie wird nun vereinfacht. Dazu heißt es vom BMVI: „Der Begriff ‚Stockender Verkehr‘ wird klargestellt. […] Weiterhin wird präzisiert, dass die Rettungsgasse zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung zu bilden ist. Damit wird den Verkehrsteilnehmern eine einprägsame und leicht verständliche Verhaltensregel zur Verfügung gestellt, die ein reibungsloseres Bilden der Rettungsgasse ermöglichen soll. Zukünftig sollen Rettungskräfte behinderungsfrei und damit schneller zum Einsatzort gelangen.

Derzeitige Regelung: Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.

Geplante Änderung: Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrsteifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Aufklärung der Verkehrsteilnehmer ist für mich der prioritäre Aspekt bei diesem Thema. Denn durch eine Erhöhung der Geldbuße werden die Rettungsdienste im Einsatz kein größeres Zeitbudget haben, Verstöße zur Anzeige zu bringen. Wenn Sie ein Thema auf die Agenda des Deutschen Bundestages setzen möchten, rate ich persönlich zu Petitionen auf der Seite des Parlaments https://epetitionen.bundestag.de/epet/peteinreichen.html .

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Klimke