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Frage von Alexander T. •

Frage an Jürgen Klimke von Alexander T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sie werden heute, am Freitag, 19.05.2017, im Bundestag in 1. Lesung das Netzwerkdurchsetzungsgesetz behandeln, das bei Medien, Verbänden und in der Öffentlichkeit auf breite Kritik gestoßen ist.

Die Entgleisungen in den sozialen Netzwerken sind eine Tatsache. Sie sollten bekämpft werden, wenn sie bestehende straf- oder zivilrechtliche Vorschriften verletzen. Niemand muss sich beleidigen lassen, keine freie Gesellschaft sollte Volksverhetzung ein Forum geben. Aber: dies lässt sich alles ohne die drastischen Eingriffe in Freiheitsrechte bewerkstelligen, die der Gesetzentwurf des Justizministers vorsieht. Dessen Gesetz nach Meinung vieler hochrangiger Juristen im Übrigen verfassungswidrig ist und die Art. 3, 5 und 12 GG verletzt.

Bereits nach jetzt geltendem Recht haftet jedes soziale Netzwerk zivil- und strafrechtlich, wenn es rechtswidrige oder strafbare Inhalte nach Kenntnis nicht entfernt.

Statt mit einem verfassungswidrigen Gesetz die Gewaltenteilung zu verletzen und die Rechtsdurchsetzung an ungeschulte Zeitarbeitskräfte von Facebook et al auszulagern, sollte die Justiz für diese Aufgabe hinreichend ausgestattet werden. Dorthin gehört diese für eine freiheitliche Gesellschaft grundlegende Klärung, was rechtmäßig ist und was nicht.

Können Sie mit gutem Gewissen einem Gesetz zustimmen, das ausweislich des Gesetzestextes auch nicht strafbare Inhalte zu löschen zwingt? Kann dies mit Art. 5 GG in Einklang stehen?

Warum enthält das Gesetz keine Regelung, die Nutzern das Vorgehen gegen Löschungen und Sperrungen ermöglicht, wenn diese zu Unrecht erfolgt sind?

Bitte schauen sie sich den Gegenentwurf von den Rechtsanwälten Steinhöfel und Krah an:
http://www.achgut.com/artikel/das_meinungsfreiheitsgesetz_ein_gegenentwurf_zu_heiko_maas

Gerne höre ich hierzu von Ihnen

Hochachtungsvoll

Alexander Tesche-Vagt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Tesche-Vagt,

vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de. Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) wurde am 19. Mai 2017 in erster Lesung im Deutschen Bundestag diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass die Zielsetzung zur Einführung von Compliance-Regeln bezüglich strafbarer Inhalte in den sozialen Netzwerken in die richtige Richtung geht, bei der Umsetzung aber noch Diskussionsbedarf besteht.

In der Debatte wurde deutlich: Ohne substanzielle Verbesserungen am Gesetzesentwurf werden wir für dieses Anliegen keine gesamtgesellschaftliche Anerkennung erreichen können. Ich und viele meiner Kollegen in der CDU vertreten deshalb den Ansatz, die Meinungsfreiheit in Deutschland zu schützen ohne sie dadurch auszuhöhlen. Justizminister Heiko Maas (SPD) hat seinen Entwurf leider sehr kurzfristig vor der Sommerpause vorgelegt, sodass für die parlamentarische Beratung wenig Zeit bleibt. Dennoch halte ich eine gesetzliche Regelung für notwendig, um Opfern von Hasskommentaren im Netz bessere und schnellere Möglichkeiten zu bieten, gegen die Verursacher vorzugehen. Ich setze deshalb auf eine Einigung mit dem Koalitionspartner in den kommenden Wochen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Klimke