Haben Sie für die „Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes” gestimmt? Wenn ja, warum haben Sie das gemacht, obwohl sich Experten massiv dagegen aussprechen?
Guten Tag Frau Dr.Koebe
haben Sie bei der Abstimmung über die „Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes“ dafür abgestimmt (1) gestimmt?
ja oder nein?
Wenn ja, warum haben Sie dafür gestimmt, obwohl sich Experten gegen das Gesetz stellen(2)?
Sollte das Gesetz vom Verfassungsgericht einkassiert werden und Sie haben dafür gestimmt, welche Folgen wird das für Sie haben?
Würden Sie sich dafür einsetzen, dass Personen, die für Gesetze stimmen, die vom Verfassungsgericht einkassiert oder bemängelt werden, aus dem Parlament ausgeschlossen werden, um unsere Demokratie zu schützen?
Danke für eine ehrliche Antwort.
F.B
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG).
Die SPD-Landtagsfraktion teilt die grundsätzliche Auffassung, dass der Schutz der ärztlichen Schweigepflicht, der Abbau von Stigmatisierung sowie das Vertrauen in das psychiatrische Hilfesystem unverzichtbare Voraussetzungen für eine gelingende Versorgung sind. Dieses Vertrauen ist die Basis jeder wirksamen Prävention – für die Betroffenen ebenso wie für die Gesellschaft.
Gerade deshalb haben wir uns im parlamentarischen Verfahren intensiv dafür eingesetzt, den ursprünglichen Gesetzesentwurf des PsychKHG substanziell zu verändern. Die nun vorliegende Fassung, der der Landtag mit den Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt hat, beinhaltet aus unserer Sicht wesentliche Verbesserungen und Korrekturen gegenüber dem Erstentwurf.
Zentral ist dabei die Einführung multiprofessioneller Fallkonferenzen. Sie ersetzen die zuvor vorgesehene generelle Entlassungsmeldung, die auch wir abgelehnt haben. Die Fallkonferenzen werden nur dann einberufen, wenn nach einer Unterbringung wegen Fremdgefährdung ärztlich begründete Hinweise bestehen, dass ohne weitere Behandlung erneut eine Gefahr auftreten könnte. Damit wird keine systematische Datenerhebung geschaffen, sondern ein koordiniertes Hilfeinstrument, das medizinische, sozialpsychiatrische und – nur wenn im Einzelfall notwendig – ordnungsrechtliche Perspektiven zusammenführt.
Zudem wurde der Gesetzestext an entscheidenden Stellen präzisiert und eingegrenzt, um die Rechte der Patientinnen und Patienten zu stärken und den Datenschutz zu verbessern. Hierzu gehören u. a. klar definierte Speicher- und Löschfristen sowie eine engere Eingrenzung der Fälle, in denen Behörden überhaupt einbezogen werden dürfen.
Wir wissen, dass die Diskussion über die richtige Balance zwischen Hilfesystem, Datenschutz und Gefahrenabwehr eine anspruchsvolle bleibt. Die kritischen Hinweise nehmen wir sehr ernst und werden sie auch in die zukünftige Evaluierung des Gesetzes einbringen. Unser Ziel ist es, psychisch erkrankte Menschen bestmöglich zu unterstützen, Stigmatisierung entgegenzuwirken und gleichzeitig verantwortungsvoll für Sicherheit zu sorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josefine Koebe

