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Josef Schmid
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Frage von Elias K. •

Frage an Josef Schmid von Elias K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Schmid,
in der Schule werde ich mit meiner Gruppe bald eine benotete Debatte halten. Dafür haben wir das Thema "Soll der öffentliche Nahverkehr im ländlichen Raum ausgebaut werden?" bekommen. Da dieses Thema in der Politik immer wieder mal diskutiert wird, möchten wir gerne Ihre Meinung und einige Argumente dazu hören.
Wir freuen uns über eine Antwort.
MfG
E. K.

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Es handelt sich um eine sehr interessante Frage, die in einer schulischen Debatte sicher viele Diskussionen auslöst. Die Erschließung des ländlichen Raums ist ein dringendes und wichtiges Thema. Im Hinblick auf die Verkehrswende, die wir uns zum Ziel gemacht haben, muss auch die Anbindung des ländlichen Raums an den ÖPNV verbessert werden.

Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat dazu in Zusammenarbeit mit kommunalen Spitzenverbänden einige Punkte festgeschrieben. Dabei möchte ich Sie auf das Heft des Staatsministeriums über die „Zukunft des öffentlichen Personennahverkehrs in Bayern - Informationen zur Umsetzung“ verweisen, in dem die aktuellen Pläne dargestellt werden (https://www.bestellen.bayern.de/application/eshop_app000002?SID=1283915092&ACTIONxSESSxSHOWPIC(BILDxKEY:'03500260',BILDxCLASS:'Artikel',BILDxTYPE:'PDF')):

„Um zeitnah eine attraktive und dauerhafte Förderung der bedarfsorientierten Bedienformen zu ermöglichen, wird die ‚Richtlinie zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum‘ in Abstimmung mit den kommunalen und unternehmerischen Spitzenverbänden fortgeschrieben. Ziel ist mittelfristig die vollständige Erschließung aller Einwohner im ländlichen Raum mit einer stündlichen Fahrtmöglichkeit von morgens bis abends im ÖPNV.

Aktuell wird eine fünfjährige Förderung mit einer degressiven Förderquote in Höhe von 65% (erstes Jahr) bis 35% (fünftes Jahr) der entstehenden Ausgaben der ÖPNV-Aufgabenträger, zuzüglich 5% Zuschlag für Räume mit besonderem Handlungsbedarf, gewährt. Mit der neuen Richtlinie soll auch eine Dauerförderung ermöglicht werden.

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die kommunalen Aufgabenträger mit gezielten Förderprogrammen beim notwendigen Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs. Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr fördert im Rahmen der vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel

• die Einrichtung von landesbedeutsamen Buslinien in allen Landesteilen,

• schwerpunktmäßig im ländlichen Raum den dauerhaften Betrieb von flexiblen Bedienformen für ein bedarfsgerechtes ÖPNV-Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger im Freistaat,

• ehrenamtliche Bürgerbusprojekte, die den ÖPNV vor Ort unterstützen,

• die Erweiterung bzw. Neugründung von Verkehrs- und Tarifverbünden in den regionalen Verkehrsräumen,

• Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur und die Fahrzeuge nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, unter anderem den barrierefreien Ausbau von Haltestellen im allgemeinen ÖPNV,

• die Errichtung von Park- und Ride- sowie Bike-und-Ride-Anlagen für die Vernetzung mit dem ÖPNV.“

Mit besten Grüßen

Josef Schmid

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