Weitere Fragen an Jonas Geissler
Das Grundproblem ist, dass die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung nicht unmittelbar politisch festgelegt wird.
Die Entscheidung zielte nicht auf eine Privatisierung staatlicher Verantwortung, sondern auf eine arbeitsteilige Organisation, bei der der Staat die rechtlichen Rahmenbedingungen setzt und überwacht, während spezialisierte technische Organisationen lediglich die Durchführung übernehmen.
Ob ein Verbot geboten ist, müssen immer zunächst Sicherheitsbehörden beurteilen.
Niemand in der Union stellt den Klimaschutz grundsätzlich infrage. Wir sind uns absolut bewusst, dass wir Menschen Verantwortung für unsere Umwelt tragen und dass es keine Zukunft gibt, wenn wir die natürlichen Lebensgrundlagen zerstören.

