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Johannes Selle
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Frage von Zoltan S. •

Frage an Johannes Selle von Zoltan S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Selle,

als unschlüssiger Wähler bin ich entsetzt das nun doch mit einem Familiennachzug in Millionenhöhe zu rechnen ist.
Meine Frage ist nun wie das finanziert und sicherheitstechnisch abgedeckt werden kann? Ich habe die Befürchtung ,daß die deutschen Steuerzahler das nicht stemmen können wo doch so vieles brach liegt,ich reiße hier nur die Sitution in den Schulen und Kitas sowie der Renten an.
Man sagt ja einerseits daß nicht genug Geld dafür da sei,nun aber viel mehr aufgebracht werden muss!
Wie positioniert sich ihre Partei dazu?

Mit freundlichen Grüßen,
Z. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sviderszky,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchte ich dazu Stellung nehmen.

Ich bin sehr dankbar und stolz auf das große ehrenamtliche Engagement in unserem Land im Zuge der Ereignisse im Herbst 2015. Ich kann Ihnen aber versichern, dass es einen Familiennachzug in Millionenhöhe, wie Sie ihn beschreiben, mit der CDU nicht geben wird.

Bei der Frage des Familiennachzugs gilt es zwischen zwei Gruppen zu unterscheiden.
Die erste Gruppe sind diejenigen, welche bereits nach der Genfer Konvention als Flüchtlinge anerkannt sind und somit einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Diese haben, sowohl nach EU- als auch nach internationalen Rechtsvorgaben, das Recht Ehegatten und Kinder nachkommen zu lassen.

Die zweite Gruppe sind Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus, sogenannte subsidiär Schutzberechtigte. Bei denjenigen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt werden und nur subsidiär geschützt sind, wird nach einem Jahr geprüft, ob die Bedrohung im Herkunftsland fortbesteht. Wir haben auf Grund des starken Zustroms 2015 für diese Gruppe den Nachzug bis März 2018 zunächst ausgesetzt. Daran halten wir auch weiterhin fest. Ausnahmen bestehen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Das als außergewöhnlicher Härtefall, aus humanitären Gründen unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls, zu sehen ist.

Nach jetzigem Stand müssen wir überlegen die Aussetzung des Familiennachzugs bei subsidiär Schutzberechtigten auch nach März 2018 zu verlängern. Es ist wichtig, dass wir diese Steuerungsmöglichkeiten nutzen. Nur so können wir die Akzeptanz für das Asylsystem erhalten. Wir würden auch unsere Kommunen und unsere Gesellschaft mit einem ungehemmten Familiennachzug, so wie es die SPD möchte, überfordern.
Wir müssen dafür sorgen, dass die Integrationsfähigkeit unseres Landes erhalten bleibt.

Darüber hinaus unterstützen wir insbesondere die Bekämpfung von Fluchtursachen durch eine Verbesserung der Lebensbedingungen in den Herkunftsstaaten, aber auch in Transitstaaten und Flüchtlingslagern.

In dieser Legislaturperiode haben wir die Weichen gestellt, dass sich die Situation, wie im Herbst 2015, nicht wiederholt. Die Maßnahmen reichen von drei umfassenden Asylgesetzpaketen über die Optimierung der Verfahrensabläufe bei der Aufnahme bis hin zu einem gerechten finanziellen Lastenausgleich zwischen Bund und Ländern.
Bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen haben wir uns unserer Verantwortung gestellt, sowohl gegenüber den Migranten als auch gegenüber unserer einheimischen Bevölkerung. Wir haben uns mit großer Mithilfe durch die Länder und Kommunen großzügig und offen bei der Aufnahme gezeigt. Jedoch müssen wir auch konsequent und, wenn erforderlich, auch hart bei der Rückführung sein, so, wie es sich im Rechtsstaat gehört.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne wieder an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Selle