Wie kann es sein das Niedejrsachsen damit wirbt keine Rasseliste zu haben, aber Gemeinde oder Kommunen dürfen sich selbst eine Liste erstellen Rassen,von heute auf morgen als gefährlich bezeichnen?
Selbst Bestandshunde als Züchter. Was passiert denn wenn es sich keiner mehr leisten kann? Wo sollen die Tiere denn hin? Züchten mit der Rasse ,speziell meine Rasse American Bulldog, kann man nicht mehr .Was soll man mit den Welpen machen wenn keiner mehr kauft????? Ist ihnen bewusst das es die Menschen sind und nicht die Tiere?
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann gut verstehen, dass Sie die aktuellen Regelungen und Diskussionen zur Hundehaltung und zur Zucht bestimmter Rassen sehr beschäftigen. Gerade wenn man selbst züchtet, Bestandshunde hat und Verantwortung für Welpen trägt, sind solche kommunalen Entscheidungen nicht nur eine abstrakte Rechtsfrage, sondern können ganz konkrete Folgen haben.
Sie haben recht: Im Niedersächsischen Hundegesetz gibt es keine pauschale Rasseliste, nach der bestimmte Hunderassen automatisch als gefährlich eingestuft werden. Maßgeblich ist insbesondere § 7 des Niedersächsischen Hundegesetzes. Danach wird ein Hund nicht allein wegen seiner Rasse als gefährlich eingestuft, sondern nur dann, wenn konkrete Hinweise auf eine gesteigerte Aggressivität vorliegen. Das können zum Beispiel Beißvorfälle oder ein Verhalten sein, das über das natürliche Maß hinausgeht.
Wichtig ist allerdings die Unterscheidung zwischen dem Hundegesetz und kommunalen Regelungen, insbesondere bei der Hundesteuer. Für die gefahrenabwehrrechtliche Einstufung eines Hundes kommt es nach dem Niedersächsischen Hundegesetz auf den konkreten Einzelfall an. Gemeinden können aber im Rahmen ihrer Hundesteuersatzungen eigene Regelungen treffen und für bestimmte Hunde höhere Steuersätze vorsehen. Das ist rechtlich ein anderer Bereich als die Einstufung eines Hundes als gefährlich nach dem Hundegesetz. Genau dadurch entstehen in der Praxis leider häufig Verunsicherung und auch erhebliche Belastungen.
Ich teile Ihre Einschätzung, dass nicht die Rasse allein über das Verhalten eines Hundes entscheidet. Entscheidend sind verantwortungsvolle Haltung, Sachkunde, Erziehung und der konkrete Umgang mit dem Tier. Gerade deshalb halte ich es für wichtig, dass nicht pauschal über bestimmte Rassen geurteilt wird, sondern der einzelne Hund und die konkrete Situation betrachtet werden.
Ihre Sorge, was mit Bestandshunden, Welpen und verantwortungsvoller Zucht passiert, wenn die Haltung durch hohe Kosten kaum noch leistbar wird, kann ich gut nachvollziehen. Solche Regelungen können für Züchterinnen und Züchter erhebliche praktische Folgen haben.
Da es hier vor allem um Landesrecht und kommunale Satzungen geht, liegt die unmittelbare Zuständigkeit nicht beim Deutschen Bundestag. Wenn Sie möchten, können Sie sich mit der konkreten Gemeinde oder Satzung aber gerne noch einmal per E-Mail an mein Büro wenden. Dann kann ich mir den Fall genauer anschauen und prüfen, an welcher Stelle Ihr Anliegen sinnvoll weitergegeben werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Schraps

