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Johannes Schraps
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Frage von Andreas B. •

Frage an Johannes Schraps von Andreas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Schraps
Das Grundgesetz garantiert im zweiten Satz "Gleichheit ohne Ansehen der Person", im folgenden Satz heißt es: "Alle Gesetzgebung hat sich daran zu halten". Wie kann es sein, dass für den "gewöhnlichen Bürger" Verbote gelten, für Profisportler Abstandsregeln und Maskenpflicht aber ausgeswerden?
Wenn Diese Personen sich nicht an geltendes Recht halten müssen, so braucht auch niemand sonst dies tun. Und Bußgeld bezahlen auch nicht. Selbst die Polizei besitzt nicht das Recht, Zusammenkünfte aufzulösen, wenn Profisportlern so ein Verhalten erlaubt wird. Glauben Sie, dass Politiker, die das Grundgesetz mit seiner Forderung: Alle Menschen sind gleich, ohne Ansehen der Person missachten ihr Mandat zu Recht innehaben ? Ich bin der Auffassung, dass die wenigen, die sich darüber hinwegsetzen sofort von ihrem Posten zurücktreten müssen (nicht sollten).
Es steht schwarz auf weiß im Grundgesetz und ist absolut nicht zu diskutieren.
MfG. ,
Andreas Bähr

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bähr,

danke, dass Sie sich mit dieser Fragen an mich wenden. Die aktuelle Situation ist weiter alles außer einfach und ich verstehe vollkommen, dass einige Regelungen für Verwirrung sorgen können und manchmal schwierig nachvollziehbar sind.

Momentan ist ab einer Inzidenz von über 100 Sport alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes möglich. Ausnahme sind Kinder bis 14 Jahre, sie können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.

Für Berufssportler sowie Leistungssportler bedeutet Sport natürlich etwas anderes, als für alle anderen. Ein Sportverbot würde für sie - anders als für den Hobbysportler - die Einschränkung des eigenen Berufes - bedeuten. Bestimmten Bereichen des Sports wird deshalb unter Hygieneauflagen und mit strengen Hygienekonzepten ermöglicht, den Sport auszuüben und damit der beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Aus diesem Grund dürfen Profisportler trainieren und auch Wettkämpfe austragen. Jedoch unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten.

In den Profi-Sportligen wie der Fußball-Bundesliga müssen sich seit dem 1. April alle Spieler, Trainer und Betreuer vor dem Zusammenkommen an jedem Trainings- und Reisetag verpflichtend mit Antigen-Schnelltests testen lassen, um eine Verbreitung des Virus zu verhindern. Diese und andere Hygieneauflagen müssen von Profisportlern ernst genommen und eingehalten werden. Es gab Fälle, in denen Profisportler leider gegen Corona-Auflagen verstoßen haben. Deren Personalien wurden, wie bei jedem anderen auch in diesen Fällen von der Polizei aufgenommen. Einige Mannschaften mussten sich daraufhin längerfristig in die Quarantäne begeben und durften deshalb ihrem Beruf nicht nachgehen. Natürlich ist es wichtig, dass alle Sportler, ob Profis oder im Amateurbereich, möglichst schnell wieder sicher und ohne Einschränkungen ihrem Sport nachgehen und trainieren können. Mit der umfassenden Teststrategie und dem erhöhten Impftempo sind die Inzidenzzahlen nun seit einigen Wochen endlich deutlich gesunken, so dass auch im Amateurbereich wieder viele Sportarten fortgesetzt werden können. Dennoch sollten wir weiter aufeinander Acht geben, damit diese positive Entwicklung beibehalten werden kann.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

Johannes Schraps

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