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Frage von Bernhard F. •

Ich bin im Begriff, eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 10kwh installieren zu lassen. Wie lange gibt es die Fördermaßnahme ohne MWST noch.

MfG Bernhard F.

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Der Nullsteuersatz für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr sowie die Installation bestimmter Photovoltaikanlagen (inklusive Zubehör und Speicher) - Anlagen mit einer Leistung von ca. 10 kWp sind mit inbegriffen - gilt unbefristet. Im entsprechenden Gesetz ist keine Befristung enthalten. 

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