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Johannes Kahrs
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Frage von Constantin von F. •

Frage an Johannes Kahrs von Constantin von F. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr Kahrs,

eine Föderalismusreform ist ja leider gescheitert und die Debatte darüber bzw. das Interesse daran leider verebbt. Sicher, die Neustruckturierung von Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist eine sehr komplexe und komplizierte Angelegeheit. Ich hätte jedoch zwei Vorschläge abseits der Zuständigkeiten, die den deutschen Föderalismus meine Ansicht nach ebenfalls enorm verbessern würden:

1. Zusammenlegegung der Landtagswahlen auf einen oder max. zwei Termine. Deutsche Bundespolitiker, allen voran der Kanzler, befinden sich in einem ständigen Wahlkampf, durch den sie in der Ausübung ihres Amtes beeinflusst werden. Denn im Wahlkampf werden notwendige, aber unpopuläre Entscheidungen nur allzu ungern getroffen. Sicher, eine Zusammenlegung aller Landtagswahlen käme einer zweiten Bundestagswahl gleich, wodurch vielleicht die Angst entstehen könnte, dass landespolitische Belange dabei untergehen. Aber ehrlich gesagt sind doch schon jetzt bei fast jeder Landtagswahl bundespolitische Themen und Ereignisse viel entscheidender. Der Nutzen, der von einer Zusammenlegung entstehen würde, würde einem evtl. zusätzlichem Verlust von landespolitischen Einflüssen bei der Wahl um ein vielfaches Übertreffen.

2. Neugestaltung des Bundesrates nicht mehr als Plattform, wo sich Landesfürsten profilieren können, sondern wo es wirklich um die Belange der Länder geht. Dazu sollten nicht mehr Ministerpräsidenten und Landesminister im Bundesrat sitzen, sondern von den Landesregierungen, oder besser Landesparlamenten, gewählte Vertreter, die sich dann nur um die Arbeit im Bundesrat kümmern. Die Ministerpräsidenten könnten sich dann ausschließlich um ihre Arbeit im jeweiligen Bundesland kümmern. Werden die Vertreter von den Parlamenten gewählt, ist auch die demokratische Legitimation ds Bundesrates um ein vielfaches erhöht. Darüber hinaus würde eine Aufhebung des Zwanges, dass alle Verteter eines Landes gleich abstimmen müssen, sicher auch dazu beitragen, dass Gesetze im Bundesrates seltener aus Blocketaktiken abgelehnt werden

Was ist Ihre Meinung zu meinen Ideen?

Mit freundlichen Grüßen
Constantin von Frehen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr von Frehen,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Zusammenlegung von Landtags- und Bundestagswahlen sowie zu einer Reform des Bundesrats. In der Tat kann man sich angesichts der Bedeutung bundespolitischer Themen und Probleme bei zahlreichen der vergangenen Landtagswahlen fragen, ob ein zentraler Wahltermin für Landtags- und Bundestagswahlen nicht eine sinnvolle Lösung darstellen würde.
Allerdings bestünde hier meiner Ansicht nach die große Gefahr, dass die Landtagswahlen ganz von bundespolitischen Problemen geprägt sein würden. Die Bürger würden sich bei ihrer Wahlentscheidung wahrscheinlich wesentlich durch ihre bundespolitische Parteipräferenz beeinflussen lassen. Eine Landespolitik, die sich vornehmlich an den spezifischen Problemen des Landes orientiert, wäre unter diesen Umständen kaum mehr denkbar. Ich halte daher einen anderen Lösungsansatz für sinnvoller. Dieser hängt eng mit ihrer zweiten Frage zusammen: Die Föderalismusreform muss nach den anstehenden Bundestagswahlen wieder schnell in Angriff genommen und zu einem vernünftigen Ende geführt werden. Das Hauptziel der Föderalismusreform muss darin bestehen, klare Zuständigkeiten für die Kompetenzen von Bund und Ländern zu schaffen. So ließe sich nach meiner Überzeugung am ehesten die Gefahr einer Überlagerung landespolitischer Probleme durch bundespolitische Fragen verhindern. Denn durch die klare Kompetenzzuweisung an Bund und Länder könnte eine Durchmischung der Zuständigkeiten –wie sie heute in zahlreichen Politikbereichen besteht – aufgehoben werden. Damit würde die Möglichkeit der parteipolitischen Einflussnahme von Landespolitikern auf die Bundespolitik und umgekehrt verhindert.
Eine Änderung der Zusammensetzung des Bundesrats halte ich dagegen nicht für erstrebenswert. Im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland müssen die Regierungschefs die Möglichkeit haben, ihre Anliegen auf Bundesebene zu vertreten. Durch die oben geforderte eindeutige Kompetenzzuweisung könnten diese Mitspracherechte jedoch klar begrenzt werden, was zu einer schnelleren Entscheidungsfindung und zu einer Reduzierung parteitaktischen Einflusses auf bundes- und landespolitische Entscheidungen führen würde.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Johannes Kahrs