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Frage von Hans C. •

Frage an Johannes Kahrs von Hans C. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kahrs,

Besteht für Sie eine Schutzpflicht des Staates vor einem qualvollen Tod von Menschen?

Am 16. und 17. April verhandelte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts über sechs Verfassungsbeschwerden gegen Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs, der seit Ende 2015 die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt.

Das Recht auf Sterben, die Bitte um Hilfe, ist bei sorgfältiger Abwägung stärker zu gewichten als die Befürchtung von der Beeinflussung von außen. Eine persönliche Entscheidung kann daher in einer so wichtigen Frage respektiert werden.

Schwerstkranke wollen mit dem Antrag auf Zuteilung von Natrium-Pentobarbital für die Selbsttötung bereit sein.

"Das Leben mit einer unheilbaren Krankheit auszuhalten - von "meistern" kann schon gar keine Rede sein -, ist für die Betroffenen schwerer als für Angehörige und andere Helfende."
"Die Order vom Gesundheitsministerium, Anträge abschlägig zu bescheiden, soll auch verhindern, dass die erste Herausgabe des Mittels eine Lawine von weiteren Anträgen auslöst. Noch mögen es knapp über hundert Menschen sein, dann könnten Tausende folgen, so die Argumentation." https://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/sterbehilfe-warum-ich-gern-natrium-pentobarbital-haette-a-1262914.html

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr C.,

danke für Ihr Schreiben. Ihren zahlreichen Anmerkungen stellen Sie eine Frage voran, die ich gerne beantworten will:

Ja, selbstverständlich hat der Staat die Aufgabe - und wie Sie es formulieren - die Schutzpflicht, Menschen vor einem qualvollen Tod zu bewahren. Die Frage ist, wie weit diese staatliche Schutzpflicht in die individuelle Sphäre eingreifen darf.
Diese Frage wird derzeit einer gerichtlichen Prüfung unterzogen.

Mit freundlichem Gruß

Ihr

Johannes Kahrs