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Johannes Kahrs
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Frage von Daniel K. •

Frage an Johannes Kahrs von Daniel K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kahrs,
als treuer SPD-Anhänger bin ich gemeinsam mit meiner Frau im Studium an der Universität Hamburg und in mancherlei Dingen fühlt man sich als Student ziemlich allein gelassen und beinahe dazu gezwungen, das Studium abzubrechen, das doch eigentlich dafür gedacht ist, mal ein guter Steuerzahler zu sein und dem Lande zu helfen.
Genauer gesagt geht es um die Tatsache, dass das Bafög erst dann ausgezahlt wird, wenn es fertig bearbeitet und überarbeitet worden ist. Wir sind nacheinander im Oktober, Dezember und Februar um die Einreichung von Unterlagen gebeten, die vorher jeweils nicht eingefordert worden sind. Uns kommt es mittlerweile als Hinhaltetaktik vor und vielleicht sogar als abgesprochenes Spiel, um den Haushalt nicht zu belasten. Einem Studenten, der mit Bafög und einem Nebenjob gerade so das Studium finanzieren kann, dem das Bafög von 5 Monaten fehlt (3000 Euro) und das als Studentenehepaar, also mal 2, fällt der Boden unter den Füßen zusammen. Wie soll das funktionieren? Man wird in Privatinsolvenz getrieben, obwohl nach allen Regeln und Gesetzen das Bafög überhaupt nicht zur Frage steht.
Weshalb ich schreibe: Machen Sie etwas in diesem Bereich! Setzen Sie das Studium vieler Studenten nicht auf´s Spiel.
Aus eigener Erfahrung (meine Frau hat zu Beginn 2 Semester in Aachen studiert) kennen wir bessere Zustände. Dort wird ab der ersten Bearbeitung des Antrages ein vorläufiges Bafög von 350 Euro monatlich sofort ausgezahlt, um das Studium nicht zu gefährden!!!
Selbst ein Überbrückungsdarlehen ist bei uns in Hamburg abgelehnt worden.

Ist es möglich in hamburg dort etwas zu ändern und Einfluss auf das Bafög-Amt auszuüben?
Die Mitarbeiter dort sind an Personal total unterbesetzt, wie diese mir immer wieder am Telefon vorjammern.

Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Kraus

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kraus,

vielen Dank für Ihre Frage und entschuldigen Sie bitte die leicht verspätete Antwort.

Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist zwar ein Bundesgesetz, gehört aber in den Bereich der Rahmengesetzgebung - das heißt, daß für die konkrete Ausgestaltung die Länder zuständig sind. Wie Sie selbst anmerken, gibt es da deutliche Unterschiede. Ich kann als Bundestagsabgeordneter leider nicht direkt für Sie tätig werden. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an den entsprechenden Bürgerschaftsabgeordneten. Ich bin sicher, daß man Ihr Anliegen tatkräftig unterstützen wird - was Sie beschreiben, ist ja tatsächlich ein langfristig unhaltbarer Zustand.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs