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Frage von Norbert A. •

Frage an Johannes Kahrs von Norbert A. bezüglich Energie

Schönen Guten Tag Herr Kahrs,

Heute habe ich die Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl 2009 erhalten. nun bin ich am Überlegen soll ich es wie mit der Europawahl machen (ab in den Papierkorb)?

Oder gibt es Verantwortungsvolle Politiker die auch mal die Menschen in diesem Land denken die jeden Tag hart arbeiten und am Ende des Monats grade so über die Runden kommen.

Gibt es wählbare Politiker die noch wissen was ein Euro für jemanden Wert ist der Netto eben nicht Monat für Monat 5 stellige Beträge oder mehr auf dem Konto verbuchen kann.

Gibt es wählbare Politiker die mir folgendes erklären können:

Heizkostenabrechnung
Im Jahr eine 66,6qm Wohnung

Es wurde folgendes für 2007-2008 ermittelt:
Gesamtheitzkosten 17304,45€

Kostenverteilung
zu 50% Grundkosten 8.652,2250€
zu 50% Verbrauch 8.652,2250€
HKV Einheiten alle Bewohner 2.137,749
Grundkosten 8.652,2250 / 1588,220 = 5,44775
Verbrauch 8.652,2250 / 2.137,749 = 4,04735
Anteilig an Heizfläche 66,600 * 5,44775 = 362,82€
Anteilig an Verbrauch 172,770 * 4,04735 = 699,26€
macht 1.062,08€.

Ein Jahr später
Gesamtheitzkosten 20735,28€
Kostenverteilung
zu 30% Grundkosten 6.220,5840€
zu 70% Verbrauch 14.514,6960€
Es wurde folgender
HKV Einheiten alle 2.256,851
Grundkosten 6.220,5840 / 1588,220 =3,916701716
Verbrauch 14.514,6960 / 2.137,749 = 6,431393123
Anteilig an Heizfläche 66,600 * 3,916701716 = 260,85€
Anteilig an Verbrauch 161,580 * 6,431393123 =1.039,18€
macht = 1.300,04€

237,96€ mehr in 2008-2009 trotz geringeren Verbrauchs die Erklärung der Hausverwaltung die Bundesregierung (CDU SPD) hat die Heizkosten Verteilung von 30 zu 70 statt 50 zu 50 vertauert. Die Reglung wurde von der Bundesregierung (CDU – SPD) befohlen?!?
Außerdem hat Vattenfall als Monopolist die Fernwärme erheblich verteuert.
Ich habe auch bei Vattenfall dem “Monopolisten“ nachgefragt dort hat man mir gesagt die Bundesregierung (CDU – SPD) hat eine höhere Abgabenverordnung erlassen?!?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ammermann,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mit Inkrafttreten der neuen Heizkostenverordnung ab 01.01.2009, die für alle Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Januar 2009 beginnen gilt, ist folgendes in § 7 Abs. 1 der Verordnung festgelegt:

1. Im Grundsatz besteht die freie Wahl durch den Vermieter, den Verbrauchskostenanteil zwischen 50% und 70% auf die Nutzer zu verteilen.

Auch wenn ich Ihnen hier keine Rechtsberatung liefern kann und darf, so erscheint es mir doch merkwürdig, dass Ihr Vermieter ausführt, er sei zu dieser neuen Verteilung per Gesetz gezwungen (so lese ich das aus Ihrem Brief). Es könnte allerdings in Ihrem Haus etwas anderes der Fall sein, nämlich:

2. Für gas- und ölbeheizte Gebäude, die nicht der Wärmeschutzverordnung von 1994 entsprechen und bei denen die freiliegenden Rohre überwiegend gedämmt sind (mehr als 50 Prozent), ist ein Verbrauchsanteil von 70 Prozent festgeschrieben.

Die Bundesregierung hat die in Nr. 2 beschriebene Änderung der Heizkostenverordnung vorgenommen, um Anreize für die Verbraucher zu setzen, ihren Energieverbrauch zu senken. Die Bundesregierung belohnt damit noch stärker energiebewusstes Verhalten der Mieter. Wenn die Bürger in Zukunft höhere Heizkosten berechnet bekommen, kann das zum Einen an die Umstellung des Verteilschlüssels und eines überdurchschnittlichen Verbrauchs, aber auch an gestiegenen Preisen der Energieversorger liegen. Der Bürgen kann einen Teil dieser Preissteigerungen aber durch energiesparendes Heizen in der Zukunft wieder einsparen. Darüber hinaus kontrolliert das Bundeskartellamt, ob Energieversorger in wettbewerbswidriger Weise ihre Energiepreise erhöht haben. Im Moment senken z.B. die Energieversorger im Gasbereich ihre Preise, da sie aufgrund der Ölpreisbindung den gesunkenen Ölpreisen in dem vergangenen Monaten/Jahr Rechnung tragen. Leider schreiben Sie nicht, welche Art von Heizenergie Sie von Ihrem Versorger beziehen.

Sollten Sie sich von Ihrem Vermieter ungerecht behandelt fühlen, besteht natürlich die Möglichkeit des Rechtsweges. Bei Streit mit Ihrem Energieversorger empfehle ich Ihnen, sich zunächst an die Verbraucherberatung zu wenden.

Im übrigen: werfen Sie Ihre Wahlstimme bitte nicht weg. Sie stellt eines der wichtigsten Bürgerrechte dar.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs