(...) Ein Regierungsentwurf mit Regelungen, dass ein rechtsschutzversicherter Bürger einen direkten Anspruch gegen seine Rechtsschutzversicherung hat für den Fall, dass sein Anwalt einen Fehler gemacht hat, ist mir nicht bekannt und ich hielte ihn auch für nicht erforderlich. (...) Die Zahlen zeigen, dass insbesondere da Anwälte zwingend haftpflichtversichert sind, kein Risiko besteht, dass ein solcher Schadensersatzanspruch wegen Vermögenslosigkeit eines Anwaltes nicht durchgesetzt werden kann. (...)
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