(...) Für mich gibt es überhaupt keinen Grund, warum das Regierungspräsidium Freiburg - anders als in Kippenheim - nicht für die B 415 vom Schönberg bis nach Lahr ein Lkw-Nachtfahrverbot anordnet. Aus meiner Sicht liegen die rechtlichen Voraussetzungen insbesondere die erhebliche Belastung der Anwohner mit Lärm, Gestank, Emissionen und Feinstaub vor. Das Regierungspräsidium ist der Meinung, dass zu viel Ausweichverkehr auf der B 33 an Offenburg vorbei entstünde. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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